06.01.2023 | 18:40:00 | ID: 35090 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Digital und bürgernah: Onlineplattform zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Landesentwicklungsprogramm freigeschaltet

Erfurt (agrar-PR) - Bis zum 17. März 2023 können alle an der Thüringer Landesentwicklung Interessierten eine Stellungnahme für den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeben.

"Wir stärken demokratische Teilhabe durch transparente Verwaltung. Mit der neuen Onlineplattform als Herzstück können Thüringerinnen und Thüringer unmittelbar an der Landesentwicklung mitwirken. Alle notwendigen Dokumente sind leicht auffindbar und Stellungnahmen können direkt online abgegeben werden. Das zeigt: Die Digitalisierung schreitet voran und wir halten Schritt", sagt Landesentwicklungsministerin Susanna Karawanskij. Zudem betont sie: "Demokratie lebt vom Mitmachen. Ich wünsche mir deshalb eine rege Beteiligung durch die Thüringerinnen und Thüringer, von Vereinen, Verbänden sowie den vielen anderen Trägern öffentlicher Belange. Jede Stellungnahme ist wichtig und fließt in das weitere Verfahren ein."

Mit der vorrangig digitalen Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms wird die am 11. November 2022 vom Landtag beschlossene Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetz erstmalig umgesetzt. Ziel der Gesetzesänderung war, die Teilhaberechte der Menschen in Thüringen zu erweitern, Transparenz zu erhöhen und gleichzeitig Planungsprozesse zu beschleunigen.

Die Landesregierung hatte am 22. November 2022 den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden freigegeben.

Eine Stellungnahme kann erstmalig über eine eigens dafür entwickelte Onlinebeteiligungsplattform abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich schriftlich per E-Mail, per Post oder vor Ort im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie in den vier Standorten des Landesverwaltungsamts zu beteiligen.

Hintergrund

Mit dem Landesentwicklungsprogramm werden die Rahmenbedingungen für die räumliche Landesentwicklung vorgegeben. Adressiert ist das Landesentwicklungsprogramm in erster Linie an die Regionalen Planungsgemeinschaften, die Städte und Gemeinden sowie bestimmte Behörden.

Bei der vorliegenden Änderung des Landesentwicklungsprogramms handelt es sich um eine Teilfortschreibung derjenigen Themen, für die eine besondere Bedeutung und Dringlichkeit besteht. Diese Bedeutung und Dringlichkeit ergeben sich aus den Gemeindeneugliederungen der vergangenen Jahre sowie aus den neueren Anforderungen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Gelingen der Energiewende.

Demnach sollen beispielweise alle neu gebildeten Gemeinden mit einer vorausberechneten Zahl von mindestens etwa 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2035 bzw. 2040 die Funktion eines Grundzentrums zusätzlich zu den bestehenden Grundzentren übernehmen. Das trägt zur Stärkung des ländlich geprägten Raums bei.

Der vom Bund für Thüringen verbindlich vorgegebene Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete wird nach landesweit einheitlichen Kriterien auf die einzelnen Planungsregionen heruntergebrochen. Zur Umsetzung der regionalen Teilflächenziele und zur weitgehenden planerischen Steuerung der raumbedeutsamen Windenergienutzung sind in den Regionalplänen zukünftig Vorranggebiete "Windenergie" ohne eine außergebietliche Ausschlusswirkung auszuweisen. Damit können Gemeinden zukünftig in ihrem Gemeindegebiet ergänzend zur Regionalplanung eigene Windenergiegebiete vorsehen. Bei der Ausweisung von Vorranggebieten "Windenergie" im Wald soll denjenigen Waldgebieten ein besonderes Gewicht beigemessen werden, die aufgrund von Extremwetterereignissen und Folgeschäden bereits flächige Schäden aufweisen.

Die Verfahrensunterlagen können rund um die Uhr auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft oder direkt unter https://fortschreibung-lep.thueringen.de abgerufen werden. Die Onlinebeteiligungsplattform ist ebenfalls dort zu finden.

Stellungnahmen an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft können bis 17. März 2023 auf folgenden Wegen übermittelt werden:

Vorzugsweise online über die eingerichtete Beteiligungsplattform https://online-beteiligung.de/thueringen/index.php.

Alternativ mit dem Betreff "Landesentwicklungsprogramm" auch per E-Mail an poststelle@tmil.thueringen.de oder postalisch an: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Raumordnung und Landesplanung, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt.
Pressekontakt
Frau Antje Hellmann
Telefon: (0)361/3791-740
Fax: (0)361/3791-749
E-Mail: antje.hellmann@tmil.thueringen.de
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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Deutschland
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