25.03.2010 | 00:00:00 | ID: 5196 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe verhindern

Berlin (agrar-PR) - DBV kritisiert überzogene Verordnung zum Verbringen von Wirtschaftsdüngern
Mit der Verbringungsverordnung werden die Dokumentationsanforderungen für den Verbleib von Wirtschaftsdünger für Betriebe mit und ohne Fläche vereinheitlicht. Dies ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nachvollziehbar, wenn die Betriebe, die im Rahmen der Düngeverordnung bereits einen Nährstoffvergleich vorlegen und damit den Verbleib der Wirtschaftsdünger hinreichend dokumentieren, keinerlei zusätzlichen Dokumentationspflichten und Auflagen unterliegen. „Wir hatten das Ziel der Gleichbehandlung in der Verordnung für sinnvoll erachtet. Bei den bisherigen Bundesratsberatungen wurde aber eine drohende Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe nicht ausgeschlossen. Daher ist die Verordnung überzogen und zu bürokratisch“, betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.
 
Born forderte die Länder auf, die Verordnung am kommenden Freitag im Plenum des Bundesrates erneut in die Ausschüsse zu verweisen, um dort sicherzustellen, dass die bereits dokumentierenden Betriebe nicht mit zusätzlichen Auflagen bestraft werden. Eine Alternative sei hierbei, den Empfänger von Wirtschaftsdüngern grundsätzlich von der Aufzeichnungspflicht auszunehmen, da dieser bereits über die Düngeverordnung zur Dokumentation verpflichtet ist. „Bund und Länder sind jetzt gefordert, die Verordnung auf das notwendige Maß zurückzuschrauben. Ein bürokratischer Alleingang Deutschlands mit unnötigen Doppel-Aufzeichnungen wird vom Berufsstand nicht akzeptiert“, betonte Born.
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