Berlin (agrar-PR) -
DBV kritisiert überzogene Verordnung zum Verbringen von Wirtschaftsdüngern Mit der Verbringungsverordnung werden die
Dokumentationsanforderungen für den Verbleib von Wirtschaftsdünger für
Betriebe mit und ohne Fläche vereinheitlicht. Dies ist aus Sicht des
Deutschen Bauernverbandes (DBV) nachvollziehbar, wenn die Betriebe, die
im Rahmen der Düngeverordnung bereits einen Nährstoffvergleich vorlegen
und damit den Verbleib der Wirtschaftsdünger hinreichend dokumentieren,
keinerlei zusätzlichen Dokumentationspflichten und Auflagen unterliegen.
„Wir hatten das Ziel der Gleichbehandlung in der Verordnung für
sinnvoll erachtet. Bei den bisherigen Bundesratsberatungen wurde aber
eine drohende Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe nicht
ausgeschlossen. Daher ist die Verordnung überzogen und zu bürokratisch“,
betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.
Born forderte die Länder auf, die Verordnung am
kommenden Freitag im Plenum des Bundesrates erneut in die Ausschüsse zu
verweisen, um dort sicherzustellen, dass die bereits dokumentierenden
Betriebe nicht mit zusätzlichen Auflagen bestraft werden. Eine
Alternative sei hierbei, den Empfänger von Wirtschaftsdüngern
grundsätzlich von der Aufzeichnungspflicht auszunehmen, da dieser
bereits über die Düngeverordnung zur Dokumentation verpflichtet ist.
„Bund und Länder sind jetzt gefordert, die Verordnung auf das notwendige
Maß zurückzuschrauben. Ein bürokratischer Alleingang Deutschlands mit
unnötigen Doppel-Aufzeichnungen wird vom Berufsstand nicht akzeptiert“,
betonte Born.
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