23.07.2014 | 18:10:00 | ID: 18274 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Dorfentwicklungsprogramm verbessert Förderkonditionen

Wiesbaden (agrar-PR) - Ministerin Hinz erläutert Finanzsituation und stellt Eckpunkte der zukünftigen Förderrichtlinie vor
Nach dem Umstieg der hessischen Dorfentwicklung von der Ortsebene auf die gesamtkommunale Ebene im Jahre 2012, werden nun im Rahmen der Richtlinienanpassung an die neue EU-Förderperiode die Förderkonditionen der Dorfentwicklung verbessert.

Für die Förderperiode der EU 2014-2020 wird derzeit ein neuer Entwicklungsplan für den ländlichen Raum erarbeitet.

Darin werden nicht nur die investiven Förderprogramme des Landes wie die Dorf- und Regionalentwicklung sowie die Agrarinvestitionsförderung, sondern z. B. auch Flächenprogramme wie die  Agrarumwelt- und Forstmaßnahmen programmiert.

Ohne einen solchen Entwicklungsplan können keine Mittel aus dem Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER) eingesetzt werden.  Im Umweltministerium wird derzeit mit Hochdruck an der Fertigstellung des Entwicklungsplans gearbeitet. Er soll Mitte Juli zur Genehmigung bei der EU-Kommission eingereicht werden, wie Umweltministerin Priska Hinz ankündigte.

Die Genehmigung des Plans ist voraussichtlich im letzten Quartal 2014 zu erwarten. In Erwartung einer grundsätzlichen Zustimmung seitens der EU-Kommission in Brüssel, beginnt das Land Hessen, bis zur endgültigen Genehmigung, vorzeitig und auf eigenes Risiko mit der Förderumsetzung einzelner Förderprogramme.

Neubewilligungsmittel konnten deshalb bisher für die Förderung der Dorfentwicklung nicht zugewiesen werden, wodurch auch Bewilligungen von förderfähigen Projekten derzeit landesweit nicht möglich sind. Gründe dafür sind außer der Verfügbarkeit der EU-Mittel die bisher fehlenden Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, die nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2014 erst Mitte August erwartet werden.

Erst danach kann das Startsignal für neue Antragstellungen und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen auch von Neubewilligungen gegeben werden. Die Finanzmittel des Landes stehen bereits jetzt in Höhe von ca. 21 Mio. Euro auf dem Niveau der Vorjahre zur Verfügung.

„Da diese zeitliche Verzögerung viele Bauwillige in den anerkannten Dorfentwicklungsschwerpunkten behindert und Investitionen blockiert, habe ich das Instrument des vorzeitigen Maßnahmenbeginns von privaten Bauvorhaben freigegeben“, sagte Ministerin Hinz. Mit Zustimmung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) kann unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Entwicklungsplans mit wichtigen privaten Investitionen begonnen werden. Für kommunale Investitionen gilt diese Regelung allerdings nicht.

Erfreut weist die Ministerin auf Neuerungen im Dorfentwicklungsprogramm hin, welche den Blickpunkt mehr auf eine Gemeinde und weniger auf einen Einzelort legt. Damit können die demografischen Veränderungen aus gesamtkommunaler Sicht besser gesteuert werden. Zukünftig rücken verstärkt die Daseinsvorsorge, der Dorfumbau und die Mobilität in den Vordergrund.

Die Förderbedingungen für private Träger wie Vereine und Genossenschaften, die soziale und kulturelle Einrichtungen, Netzwerke und Dienste anbieten wollen, werden verbessert. Sie erhalten eine Förderquote von 50% der förderfähigen Ausgaben. Privatleute, die in die Wohnqualität ihrer Häuser im Ortskern investieren wollen, erhalten zukünftig 35% statt 30% Förderung und auch eine deutlich höhere Maximalförderung (45.000 EURO statt bisher 30.000 EURO).

Die Investitionskosten eines baulichen Projekts müssen jedoch mindestens 10.000 EURO betragen. Damit  sollen zukunftsfähige Maßnahmen gefördert und reine Mitnahmeeffekte verhindert werden. „Wir brauchen auch beim privaten Bauen wirkliche Strukturverbesserungen, die die Wohnqualität und Energieeffizienz verbessern. Damit wird die Dorfentwicklung auch wesentlich zum Klimaschutz beitragen“, so Ministerin Hinz.

Auf eine bedeutende Verbesserung innerhalb des Förderrahmens weist die Umweltministerin besonders hin. Als erstes hessisches Förderprogramm wird die Dorfentwicklung ein Angebot zum Rückbau von Gebäuden und zur Entsiegelung von Flächen im Ortskern anbieten.

Der Abriss muss jedoch städtebaulich verträglich und ggf. im Einklang mit dem Denkmalschutz erfolgen. Damit wird den demografischen Veränderungen Rechnung getragen und es entstehen Möglichkeiten zur besseren Nutzung innerörtlicher Freiräume, z. B. als Grünfläche, Treffpunkt oder zentralen Parkplatz.

Im Zuge des Dorfumbaus werden auch Neubauten gefördert, wenn sie sich baulich und gestalterisch in das Ortsbild einpassen, um  Neubaugebiete auf der „grünen Wiese“ zu vermeiden. „Zum Thema „Innenentwicklung“ muss noch viel Überzeugungsarbeit  bei den Kommunen geleistet werden“, so die Ministerin abschließend. (umwelt-hessen)
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