14.12.2021 | 16:23:00 | ID: 31792 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Düngelandesverordnung: Bauernverband muss konstruktiv mitarbeiten

Schwerin (agrar-PR) - Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern übt Kritik am Kurs des Landes in Bezug auf die Düngelandesverordnung. Morgen beschäftigt das Thema auch den Landtag im Schweriner Schloss. Der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus stellt dazu im Vorfeld fest:
„Ich muss mich schon sehr wundern: Einerseits moniert der Bauernverband, wir würden nicht rechtskonform arbeiten. Anderseits müssen wir uns nun den Vorwurf gefallen lassen, wir spielten auf Zeit und arbeiteten nicht schnell genug. Die Argumentation des Bauernverbandes lässt für mich nur einen Schluss zu: Es scheint mir als habe der Verband Scheuklappen auf und lässt letztlich nur die eigenen Vorstellungen gelten. Dazu gehört in erster Linie möglichst ohne große Einschränkungen weiter wirtschaften zu können. Das ist betriebswirtschaftlich auch vollkommen nachzuvollziehen, wird aber nicht den gesellschaftlichen Anforderungen an eine umweltschonende und klimaangepasste Landwirtschaft gerecht. Fakt ist: Unser Grundwasser ist mit Schadstoffen belastet, die dort nicht hineingehören. Das muss auch die Landwirtschaft einsehen und gewillt sein, mit der Politik konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.“

Dass die Düngelandesverordnung ausgerechnet durch eine Klage von Landwirten gekippt wurde, sieht der Minister als paradox an. Schließlich sei man im Prozess der Ausweisung den Wünschen der Landwirte nach einer Binnendifferenzierung gefolgt, was eine genauere Bestimmung nitratbelasteter Gebiete ermöglichte. Backhaus steht deshalb weiterhin zu der Korrektheit des gewählten Verfahrens. Da eine Revision gegen das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Greifswald nicht zugelassen wurde, hat das Landwirtschaftsministerium nun eine Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel eingereicht, doch noch in Revision gehen zu können. Um die nun entstandene Regelungslücke zu schließen, arbeitet das Agrarministerium parallel mit Hochdruck an einer neuen Düngelandesverordnung. Ziel ist, bis zum Beginn der Düngesaison im März Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte zu schaffen.

Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen nicht adäquater Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie klargestellt hat, dass die Bundesvorschriften geändert werden müssen. Ziel der EU-Kommission ist ein wirksamer Schutz des Grundwassers, verbunden mit der Erwartung, dass künftig in allen Bundesländern – und damit auch in MV – deutlich mehr „rote“ Gebiete ausgewiesen werden. Im Laufe des nächsten Jahres wird es also zu einer geänderten Rechtslage kommen; in diesem Zuge wird dann auch die Landesregelung wiederum anzupassen sein.
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