28.10.2022 | 15:26:00 | ID: 34453 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Düngung: Backhaus weist Vorwürfe des Bauernverbandes zurück

Schwerin (agrar-PR) - In einer heute vom Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichen Pressemitteilung spricht Verbandspräsident Detlef Kurreck davon, dass künftig fast 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu den Roten Gebieten zählen sollen. Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus:
„Die Behauptung, dass künftig nahezu die Hälfte der Ackerflächen in Mecklenburg-Vorpommern Einschränkungen bei der Düngung unterliegen, ist schlichtweg falsch. Wir kommen nach der alten Düngelandesverordnung von 13 Prozent landwirtschaftlicher Nutzfläche, die zu den so genannten roten Gebieten zählte, und landen aktuell bei etwa 32 Prozent. Wir haben die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes exakt umgesetzt.

Die Gebietsvergrößerung ergibt sich unter anderem aus dem Wegfall der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung, bekannt als 2. Binnendifferenzierung, aber auch aus den strengeren Vorgaben bei der Beurteilung von Wasserschutzgebieten. Demnach wird ein ganzes Wasserschutzgebiet als rotes Gebiet ausgewiesen, sofern nur eine Messstelle in diesem Bereich eine erhöhte Nitratbelastung aufweist. Zudem müssen wir auch erstmals denitrifizierende Verhältnisse, das heißt das natürliche Abbauvermögen von Nitrat, bei der Ausweisung beachten.
Auch weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der aktuellen Gebietskulisse Werte von 881 Messtellen zugrunde liegen; vorher waren es etwas mehr als 550. Insofern ist die aktuelle Gebietskulisse deutlich differenzierter. Das haben sich die Landwirte immer gewünscht, um auch dem Verursacherprinzip näher zu kommen.

An dieser Stelle das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald als Argument ins Feld zu führen, ist irreführend und zwecklos, da sich die Grundlagen der Ausweisung drastisch verändert haben. An diese Änderungen haben sich alle Bundesländer zu halten. Die Änderung der Verwaltungsvorschrift ist zudem ausschlaggebend dafür, dass die Europäische Kommission von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Abstand nimmt. Das wird in der Argumentation ausgelassen. Wir machen das nicht um die Landwirte zu ärgern, sondern um das Grundwasser zu schützen und drastische Mehrbelastungen des Steuerzahlers zu vermeiden. Den Vorwurf, wir würden die Landwirte nicht ernstnehmen oder gar übergehen, weise ich damit entschieden zurück.“
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