02.12.2016 | 18:55:00 | ID: 23306 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Einigkeit beim Wolf: Bund und Länder wollen günstigen Erhaltungszustand definieren

Schwerin (agrar-PR) -

Minister Dr. Till Backhaus erhielt auf der heutigen Umweltministerkonferenz (UMK) in Berlin am Ende einer intensiven Debatte Unterstützung für seinen Antrag „Definition des Erhaltungszustandes des Wolfes“. Damit ist der Bund nun aufgefordert, populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand der Art Wolf vorzunehmen und klar zu definieren, ab wann ein „günstiger Erhaltungszustand“ dieser streng geschützten Art vorliegt.

„Das Thema Wolf ist für mich von besonderer Wichtigkeit, weil Mecklenburg-Vorpommern neben Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit am stärksten von der Wiederansiedlung des Wolfes betroffen ist. Daher freue ich mich über das am Ende einvernehmlich getroffene Votum auf der Umweltministerkonferenz“, so der Minister. Auf der Ebene der Länder sind bereits verschiedene Maßnahmen – wie die Aufstellung entsprechender Managementpläne, die Realisierung von Monitoringmaßnahmen oder die Einführung von Regelungen zum Ausgleich von Schäden und zur Förderung von Präventionsmaßnahmen – etabliert worden. Seitens des Bundes wurde u. a. eine Dokumentations- und Beratungsstelle für den Wolf eingerichtet, sagte er weiter.

„Das allein reicht aber nicht. Die Wolfspopulation verzeichnet auch in Deutschland einen deutlichen Zuwachs. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Da stellt sich die Frage: Wie viel Wolf verträgt unser Land? Um darauf eine Antwort zu finden, braucht es eine verlässliche und aktuelle Datenbasis. Vor allem aber müssen wir uns länderübergreifend noch intensiver zum Umgang mit dem Wolf austauschen und im Wolfsmanagement deutschlandweit einheitlich agieren. Auch der Bund muss sich noch stärker in diesen Prozess einbringen. Früher oder später werden wir uns auch mit der Frage von Obergrenzen auseinandersetzen müssen. Dazu bedarf es aber zunächst schnellstmöglich einer genauen populationsbezogenen Betrachtung des Erhaltungszustandes für den Wolf“, betonte der Minister.

Der von der Bundesregierung am 14.11.2016 verabschiedete Klimaschutzplan 2050 bildete ein weiteres wichtiges Thema der Konferenz. „Wir begrüßen die Verabschiedung des Klimaschutzplans. Sicher gibt es noch in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf, insbesondere was die Reduktionsziele bei den Treibhausgasen oder auch die Ausbauziele für erneuerbare Energien in der Stromversorgung angeht. Aber zumindest haben wir mit dem Papier den wichtigen ersten Schritt zur nationalen Umsetzung des Klimaabkommens von Paris gemacht. Jetzt gilt es für alle Akteure, den Klimaschutzplan mit Leben zu füllen, sprich konkrete Maßnahmen festzulegen und zeitnah umzusetzen“, so der Minister.

Im Kontext des Klimaschutzes sind auch zwei weitere Beschlüsse der UMK gefasst worden.

Zum einen sprach sich die UMK unter dem TOP „Integrierte Stickstoffstrategie“ erneut dafür aus, die Einträge von Stickstoffverbindungen in Boden, Luft und Wasser deutlich zu minimieren. Dazu soll nach den Vorstellungen der UMK die Agrarförderung zielgerichteter auf die Erfordernisse des Gewässer- und Naturschutzes ausgerichtet werden und vor allem freiwillige Maßnahmen zur Minderung der Nährstoffbelastungen deutlich stärker gefördert werden.

Der Minister mahnte in diesem Zusammenhang nochmals einen zügigen Abschluss der Novellierung der Düngeverordnung an: „Wir brauchen für die ambitionierten Ziele der Stickstoffminderung dringend den entsprechend angepassten rechtlichen Handlungsrahmen und müssen daher schnellstmöglich zu entsprechenden Kompromissen kommen, auch mit Blick auf die Klage der EU-Kommission gegenüber Deutschland im Zusammenhang mit der EU-Nitratrichtlinie. Wasser, erinnerte der Minister, ist die wichtigste Lebensgrundlage.

Darüber hinaus befasste sich die UMK mit dem inzwischen bundesweit verstärkt auftretenden Problemen bei der Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen (Styropor), die mit HBCD (Hexabromcyclododecon; persistenter organischer Schadstoff, sog. „POPs“) als Flammschutzmittel ausgerüstet sind. Für HBCD gibt es bereits seit dem Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot, weil sich das sehr langlebige Gift in Organismen anreichert und die Fortpflanzung beeinträchtigt. Seit Oktober 2016 gelten alle in der POP-Verordnung geführten organischen Schadstoffe – wenn die entsprechenden Grenzwerte überschritten werden – automatisch als gefährliche Abfälle und sind nachweispflichtig. Sie dürfen daher nur noch in Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden, die dafür zugelassen sind.

„Der Grundgedanke dieser Regelung ist prinzipiell richtig. Aber in diesem Fall hat sie in einigen Regionen Deutschlands bereits zu einem akuten Entsorgungsnotstand für Polystyrol-Dämmstoffe geführt und zwar in erster Linie auch, weil nach der neuen Regelung aktuell nur wenige Abfallentsorger zur Annahme dieser Abfälle berechtigt sind und sie diese Situation geschäftlich nutzen. So mussten wir seit Inkrafttreten der Regelung extreme Preissteigerungen registrieren, dabei können HBCD-haltige Abfälle nach den aktuellen Untersuchungen des Umweltbundesamtes ohne Bedenken für Mensch und Umwelt in den meisten Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden. Das treibt vor allem kleine und mittelständische Bauunternehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicherweise auf die Barrikaden und kann auch nicht das Ziel unserer Umwelt- und Wirtschaftspolitik sein“, konstatierte der Minister.

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Entsorgungsprozesse durch eine bundeseinheitliche Regelung zu optimieren. Auch unterstützen wir ein entsprechendes Bundesrats-Verfahren, um die gesetzlichen Regelungen schnellstmöglich nachzujustieren“, sagte er abschließend. (regierung-mv)

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