08.05.2014 | 21:20:00 | ID: 17690 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

ELER tariert Interessen von Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft sehr gut aus

Schwerin (agrar-PR) -

„Die aktuellen Äußerungen der Vereinigung der Unternehmensverbände heute in der SVZ sind für mich absolut nicht nachvollziehbar. Nachdem die Programme der anderen Strukturfonds durch sind, versucht der Unternehmerverband nun beim ELER, die letzte Chance zu nutzen, um die knapper werdenden Fördermittel zu erhalten. Dabei wird vergessen, dass der ELER, wie der Name schon sagt, der Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes ist. Dennoch sieht unser Programmvorschlag viele Maßnahmen mit Mehrfachnutzen vor, von denen letztendlich die Bevölkerung und die Unternehmen vor Ort direkt und indirekt in vielfältiger Weise profitieren werden“, entgegnet Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Das Spektrum des ELER hinsichtlich der ländlichen Entwicklung ist überaus breit, jedoch immer auf den Beitrag der Branche Landwirtschaft zur ländlichen Entwicklung gerichtet. Mit dem neuen ELER 2014-2020, der bis heute noch nicht komplett aus Brüssel vorliegt, hat die europäische Ebene überdies einen gewissen Kurswechsel hin zur direkteren Unterstützung der kleinen Landwirte in Europa sowie zum noch stärkeren Umwelt- und Klimaschutz vollzogen. „Fünf von sechs Rahmenvorgaben der EU zielen auf Landwirtschaft und Umwelt ab, aber nur eine Priorität auf Armutsbekämpfung in ländlichen Räumen sowie die Verbesserung der Lebensqualität. Daran müssen wir uns halten. Dennoch werden wir der direkten Förderung der weiteren nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume einen hohen Stellenwert beimessen. Die Herausforderungen der demographischen Entwicklung habe ich dabei besonders im Blick“, unterstreicht der Minister.

So ist der Vorwurf, dass der Entwurf des LU zu viel Geld für die Bauern und die Umwelt enthält, in keinster Weise gerechtfertigt. Die ELER-Verordnung schreibt vor, dass von den gesamten ELER-Mitteln im Programm mindestens 30% für umwelt- und klimabezogene Maßnahmen einzusetzen sind. In M-V sollen indes 34,3% bzw. 290,5 Mio. Euro in diesen Bereich fließen. Die Umschichtungsmittel von 90 Mio. Euro müssen indes nach EU-Vorgabe in den Klima- und Umweltbereich fließen. Der von VUMV berechnete Anteil von 45% kann daher nicht nachvollzogen werden.

Der Vorwurf, für die ländliche Entwicklung sei der Finanzanteil zu gering, ist auch nicht gerechtfertigt. Bereits in der laufenden Förderperiode hat das ländliche Entwicklungsprogramm des Landes MV mit 41 % den höchsten Anteil aller deutschen Bundesländer im Bereich „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ ausgewiesen. Über 383 Mio. Euro sollen beispielsweise in Infrastruktur- oder in LEADER-Projekte gehen. Außerdem ist ein Ansatz von 10,5 Mio. € für die Förderung der kleinen touristischen Infrastruktur vorgesehen ist. Dieses entspricht genau dem Ansatz des LU in der vergangenen Förderperiode. Außerdem wurde in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern (WiSo) die Tourismusförderung zukünftig über das Wirtschaftsministerium durch EFRE-Mittel übernommen. „Den WiSo-Partnern wurde darüber hinaus dargestellt, dass über diesen Ansatz hinaus 10 Mio. € für die Förderung der Breitbandinfrastruktur und 70 Mio. € für die öffentliche Dorferneuerung über eine Finanzierung aus reinen Bundes- und Landesmitteln erfolgen wird. Die vom Unternehmerverband errechneten 28% sind daher nicht nachvollziehbar. Vielmehr versuchen wir uns mit aller Kraft den Herausforderungen des ländlichen Raums zu stellen“, erklärt Dr. Backhaus.

Der Vorwurf, die Ernährungswirtschaft geht leer aus, ist falsch. Die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungswirtschaft erfolgt in der ersten Verarbeitungsstufe. Bei Investitionen in kleineren Betrieben der Fleischverarbeitung ist beabsichtigt, zukünftig zusätzlich regionale Wertschöpfungsketten bei vertraglicher Bindung zwischen den Primärproduzenten und dem Fleischereibetrieb auch über die erste Verarbeitungsstufe hinaus zu unterstützen. Der finanzielle Ansatz für die Förderung der Ernährungswirtschaft liegt mit 26 Mio. € etwa in der gleichen Höhe wie in der vergangenen Förderperiode, aber deutlich über dem der Summe der bisher von den Unternehmen abgerufenen Mittel. „Über die Förderung von Investitionen hinaus ist in der neuen Förderperiode erstmalig ein Darlehensfonds für die Unterstützung der Markteinführung innovativer Produkte der Ernährungswirtschaft vorgesehen. Das gab es vorher noch nicht“, hob der Minister hervor.

Die Behauptung, der Masterplan wird nicht berücksichtigt, ist auch nicht zutreffend. Die von der EU vorgegebene Grundlage der Förderung ist eine externe Stärken- und Schwächenanalyse. Diese wurde bereits im Herbst 2012 eingehend mit den WiSo-Partnern diskutiert. Die Ergebnisse des Zwischenberichtes zum Masterplan wurden an den Stellen, an denen eine entsprechende Fördermöglichkeit über den ELER-Fonds möglich ist, in die Strategie des EPLR einbezogen. „Alleine zwischen 2007 und 2013 wurden mit ELER-Geldern 31.537 Förderfälle mit einer Summe von über 909 Millionen Euro bedacht. Insgesamt werden es mit Bundes- und Landesmitteln nach Rechnungsabschluss ca. 1,2 Mrd. Euro sein. Davon profitieren die Wirtschaftsunternehmen unmittelbar. Bei jeder KiTa, Kirche, Schule, Landweg usw., die durch ELER-Gelder gefördert werden, landet dieses Geld auch in den Unternehmen. Denn es sind die Handwerksbetriebe vor Ort, vom Bauunternehmen über Elektriker, Installateur und Dachdecker bis zum Tief- und Gartenbauer, die die Vorhaben umsetzen. Daher sollte man die positiven Wirkungen des Programms auch umfassend bis zum Ende betrachten. Denn das ist klassische Wirtschaftsförderung beziehungsweise Infrastrukturpolitik in der Fläche“, fasste Dr. Backhaus zusammen. (regierung-mv)

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