15.06.2009 | 00:00:00 | ID: 853 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Empfänger von EU-Direktzahlungen werden im Internet veröffentlicht

Berlin (agrar-PR) - Veröffentlichung von Beihilfen darf nicht einseitig für Bauern erfolgen
Die Bundesregierung und die Bundesländer mit Ausnahme von Bayern haben sich da­zu entschlossen, die Empfänger von EU-Direktzahlungen auf einer speziellen Internetseite zu veröffentlichen. Damit wird die Transparenzrichtlinie der EU auch in Deutschland umgesetzt. In mehreren Bundesländern hatten Landwirte gegen die zum 30. April 2009 nach dem EU-Recht vorgesehene Veröffentlichung ihre persönlichen Direktzahlungen mit Name, Wohnort und Höhe geklagt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert die Entscheidung von Bund und Ländern, da nicht abgewartet wird bis endgültig die von den Gerichten aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt sind. Der DBV kritisierte erneut, dass eine Veröffentlichung staatlicher Beihilfen nicht nur einseitig für den Bereich der Landwirtschaft erfolgen dürfe. Wenn Veröffentlichungen staatlicher Zahlen stattfinden, müssten diese im gleichen Maße auch für andere gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftsbranchen in einheitlicher Form im Internet erfolgen. Durch die Nichtveröffentlichung nationaler Beihilfen an die gewerbliche Wirtschaft entstehe ein Zerrbild, wonach die Landwirtschaft übersubventioniert werde.
 
Der DBV hat sich immer für die Transparenz staatlicher Beihilfen ausgesprochen. Jedoch könne dies für die Gesellschaft nur dann einen Nutzen bringen, wenn alle Bezieher genannt werden und deutlich werde, auf welcher Grundlage und mit welcher Rechtfertigung die staat­lichen Beihilfen gewährt würden. Die Direktzahlungen an Landwirte erfolgten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Sie seien eine Honorierung der Land­wirte durch die Gesellschaft für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand. Zudem würden damit höhere europäische Standards den Verbraucherschutz sowie im Umwelt-, Tier- und Naturschutz ausgeglichen. Somit könnten die europäischen Landwirte Wettbewerbsgleichheit im globalen Welthandel erhalten.
 
Aufgrund der Klagen von mehreren Landwirten hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Gültigkeit der europä­ischen Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichung erlassen. Mehrere andere Verwaltungs­gerichte wie auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern versagten im Eilverfahren daraufhin, vorläufig die Veröffentlichung dieser Direktzahlungen. Dagegen hatten die Oberverwaltungsgerichte Schleswig-Holstein und Münster keine datenschutzrechtlichen Gründe gegen eine Veröffentlichung gesehen.
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