Erfurt (agrar-PR) - Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium haben sich auf eine
Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite an
landwirtschaftliche Unternehmen verständigt.
Im Rahmen der
haushalts- und beihilferechtlichen Möglichkeiten können kurzfristig
über die Landwirtschaftliche Rentenbank 50%ige Ausfallbürgschaften für
Darlehen zwischen 10.000 und max. 100.000 € beantragt werden. Damit
erhalten Unternehmen, die zwar als dauerhaft kapitaldienstfähig
einzustufen sind (Bonitätsklasse 1 bis 4), aber nicht über ausreichende
Sicherheiten verfügen, eine Chance, noch am aktuellen Thüringer
Liquiditätshilfeprogramm teilzunehmen.
Voraussetzung für eine
Bürgschaftsübernahme ist allerdings, dass neben dem Nachweis eines
zusätzlichen Liquiditätsbedarfs umgehend, d.h. bis spätestens zum
9.11.2009, weitere komplexe Antragsunterlagen vollständig über die
Hausbank bei der Rentenbank vorzulegen sind. Informationen hierzu sind
ab heute unter
http://www.rentenbank.de/liquiditätshilfeprogramme
abrufbar.
Für die Bürgschaft hat der Darlehensnehmer eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und ggf. ein Risikoentgelt zu entrichten.
Eine
Bürgschaftsübernahme ist nur für noch nicht bewilligte
Liquiditätshilfeanträge zulässig. Anträge auf Zinsverbilligung der
Rentenbankkredite sind weiterhin parallel an das TMLNU zu richten
(Eingang spätestens am 12.11.09). Sofern Kreditbereitschaftserklärungen
nur unter dem Vorbehalt einer Bürgschaftsübernahme erteilt werden, sind
hierfür die modifizierten Formulare unter
http://www.thueringen.de/de/thueringenagrar/foerderung_formulare/landwirtschaft
zu verwenden.
Über das bereits bestehende, relativ
unkomplizierte Verfahren im Thüringer Liquiditätshilfeprogramm konnten
bis Ende Oktober 53% der angebotenen Kreditmittel, schwerpunktmäßig von
Milchvieh haltenden Betrieben, zur Überbrückung ihrer wirtschaftlich
schwierigen Lage genutzt werden.