21.03.2012 | 12:10:00 | ID: 12484 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Erhebliche Frostschäden bei landwirtschaftlichen Kulturen in einigen Landesteilen Baden-Württembergs

Stuttgart (agrar-PR) - Mit Sorge hat der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (20. März) in Stuttgart auf die sich mehrenden Nachrichten über erhebliche Frostschäden bei landwirtschaftlichen Kulturen in etlichen Teilen Baden-Württembergs reagiert - betroffen sind vor allem Hohenlohe-Franken und das Rheintal.
"Wir stehen seit Tagen in intensivem Kontakt mit den Landwirtschaftsbehörden sowie mit den Bauernverbänden und prüfen gemeinsam unter Hochdruck, wie wir unbillige Härten für die betroffenen Landwirte vermeiden können und ihnen keine zusätzlichen bürokratischen Steine in den Weg legen", sagte Bonde.

Zugleich verwies der Minister darauf, dass er sich bereits am vergangenen Samstag auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im stark betroffenen Ortenaukreis selbst ein erstes Bild von den Frostschäden gemacht und das Gespräch mit den Landwirten vor Ort gesucht habe.

Um den besonders stark betroffenen Betrieben zu helfen, habe er sich heute an Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid gewandt mit der Bitte zu prüfen, ob den Geschädigten durch Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung geholfen werden könne, teilte Bonde mit.

Darüber hinaus werde sich das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch an die Landwirtschaftliche Rentenbank wenden, um Sonderkonditionen für frostgeschädigte Landwirte auszuhandeln Schließlich prüfe sein Haus derzeit alle Spielräume und Ausnahmeregelungen, die den Landwirten im Rahmen des Agrarumweltprogramms MEKA in ihrer schwierigen Situation helfen könnten.


Zum Hintergrund:

Nach der außergewöhnlich strengen Frostperiode im Februar 2012 sind in einigen Landesteilen Baden-Württembergs erhebliche Frostschäden bei Winterkulturen, besonders bei bestimmten Winterweizen- und Wintergerste-Sorten sowie bei Winterraps, festzustellen. Mit Beginn der wärmeren Witterung schienen sich viele Flächen zu erholen. Insbesondere in Hohenlohe-Franken sterben jedoch viele dieser Wintergetreidebestände inzwischen nach und nach ab.

In einigen Gemeinden ist auf mehr als 50 Prozent der Flächen eine Neuansaat erforderlich. Besonders betroffen sind Winterweizen und Wintergerste, die in einzelnen Fällen vollständig ausgefallen sind. Besonders schwierig ist die Situation für viele Betriebe im Main-Tauber-Gebiet, die bereits im Jahr 2011 erhebliche Ertragsausfälle wegen Trockenheit verkraften mussten.

In diesem Jahr war auch das Rheintal vor allem in Südbaden von starken Frösten heimgesucht worden, wodurch die dortigen Winterweizenbestände ebenfalls massiv in Mitleidenschaft gezogen wurden und auf vielen Flächen eine Neuaussaat erforderlich wird. Damit kommen auf die Landwirte erhebliche Kosten zu. Die Ertragssituation bei Sommerkulturen ist in der Regel ungünstiger als bei Winterkulturen.

Vielen Betrieben entstehen durch die erforderliche Neu- bzw. Nachsaat zusätzliche Kosten. Da die Betriebe in den Vorjahren kaum Liquiditätsreserven aufbauen konnten, ist in vielen Betrieben durch die Frostschäden die finanzielle Situation sehr schwierig.

Viele Ackerbaubetriebe nehmen freiwillig am Agrarumweltprogramm MEKA des Landes teil und erbringen auf ihren Flächen über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehende gesellschaftliche Leistungen. Im Rahmen der Regelungen zum MEKA-Programm bestehen Möglichkeiten, gewisse Fruchtfolge bedingte Schwankungen des Anbauumfangs zu akzeptieren, ohne dass dadurch gleich die fünfjährigen Verpflichtungen als nicht eingehalten einzustufen sind und Rückforderungen erfolgen müssten.

Die MEKA-Richtlinie lässt auch bei höherer Gewalt und besonderen Bedingungen Ausnahmen zu, so dass hier Spielräume auch bei Anbauänderungen in Folge der Frostschäden bestehen. Allerdings sollten die Betriebe bei der geförderten vier- oder fünfgliedrigen Fruchtfolge im Rahmen der Schadensbegrenzung bei der Nachsaat bestrebt sein, die Förderbedingungen einzuhalten, damit auch für 2012 der beantragte Ausgleich gezahlt werden kann.

Die Landwirte werden gebeten, sich mit ihren Landwirtschaftsbehörden in Verbindung zu setzen. (PD)
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