25.03.2010 | 00:00:00 | ID: 5207 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Erosionsschutz muss realitätsnah sein

Hannover (agrar-PR) - Geht es nach dem Willen der EU und des Bunds, müssen eine ganze Reihe von Landwirten ihren Pflug zukünftig einmotten. Zum 1. Juli soll in Deutschland ein Erosionsgefährdungskataster zur Anwendung kommen, das für sogenannte Reihenkulturen bei einer theoretisch ermittelten Erosionsgefahr ein pauschales Pflugverbot vorsieht. Landvolkpräsident Werner Hilse kritisiert diese Vorschriften in einem Brief an die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten als „realitätsfern“. Den Landwirten sei nicht vermittelbar, warum eine misslungene und in der vorliegenden Form europarechtlich nicht erforderliche Regelung des Bundes auf Landesebene mit Sonderlösungen „ausgebügelt“ werden müsse. Er fordert die Abgeordneten dazu auf, das starre Auflagenregime und das Erosionsgefährdungskataster auf den Prüfstand zu stellen und wirbt für tragfähige Lösungen mit der Landwirtschaft, ohne die europäischen Vorgaben zu vernachlässigen. Dazu zählt das Landvolk unter anderem praxisgerechte, freiwillige Agrarumweltmaßnahmen.

Betroffen sind in Niedersachsen etwa 300.000 ha, davon gelten 180.000 ha als potenziell gefährdet für Winderosion, 120.000 ha für Wassererosion. Die Winderosion macht den Landwirten auf den leichten Sandstandorten zu schaffen, während Folgen der Wassererosion eher auf den hügeligen Standorten Südniedersachsens oder im Osnabrücker Bergland zu beobachten sind. Vorsorgestrategien zur Vermeidung von Erosionsschäden wie Mulchsaaten, Bodenbedeckung über den Winter und ähnliches zählen bei den Landwirten hier ohnehin zur guten fachlichen Praxis. Auf Kritik stoßen nun aber pauschale Vorgaben, die theoretisch formuliert werden und unabhängig davon, ob Erosionsschäden in der Vergangenheit tatsächlich festgestellt wurden, bei Nichtbeachtung streng bestraft werden. Zudem trifft die Landwirte eine gewisse „Sippenhaft“, da die Erosionsgefährdung nicht für Einzel-, sondern für Referenzflächen von bis zu 100 ha Größe errechnet wird. Anfragen zu der Gefährdungseinstufung können die Landwirte an die zuständige Außenstelle der Landwirtschaftskammer richten.

Besonders kritisch sieht das Landvolk an den EU-Vorgaben, die schon 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, das pauschale Pflugverbot zu Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von mehr als 44 cm. Dazu zählen beispielsweise Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben. Das Bundesgesetz sieht hier kaum Ausnahmen vor, die zudem wenig praxistauglich sind, aber andere Bodenschäden wie Verdichtungen fördern. Außerdem wird ein höherer Pflanzenschutzaufwand beispielsweise gegen Schneckenbefall erzwungen. Die Vorschrift, in diesen Kulturen alle hundert Meter einen 2,5 Meter breiten Grünstreifen beim Pflügen auszusparen oder Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung anzulegen, verursacht bei Praktikern nur Kopfschütteln.
Pressekontakt
Frau Sonja Markgraf
Telefon: 0511/36704-31
E-Mail: pressestelle@landvolk.org
Pressemeldung Download: 
Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
Warmbüchenstr. 3
30159 Hannover
Deutschland
Telefon:  +49  0511  36704-0
E-Mail:  info@landvolk.org
Web:  www.landvolk.net
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.