24.08.2015 | 21:20:00 | ID: 20911 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Erstes Jahr Umweltauflagen bei EU-Zahlungen an Bauern: Höfken zieht Zwischenbilanz des „Greening“ für Rheinland-Pfalz

Mainz (agrar-PR) - Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU wurde 2015 das sogenannte Greening eingeführt.
Damit werden seit diesem Jahr EU-Direktzahlungen an die Bauern mit Umweltauflagen wie die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen gekoppelt.

„Die rheinland-pfälzischen Landwirte haben rund 42 Tausend Hektar als ökologische Vorrangflächen gemeldet. Das zeigt: Die neue GAP-Regel wirkt. Mit den ökologischen Vorrangflächen leisten die Landwirte einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt und dem Schutz unserer natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Klima“, zog Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken heute eine erste Zwischenbilanz.

Dabei haben die Betriebe mit 23 Tausend Hektar Zwischenfrüchte und 4 Tausend Hektar eiweißhaltige Pflanzen (Leguminosen) deutliche Schwerpunkte gesetzt. Mit diesen Flächen werde die Humusanreicherung im Boden unterstützt und die Eiweißversorgung der Betriebe verbessert. Rheinland-Pfalz habe sich bei der Umsetzung der EU-Agrarreform dafür eingesetzt, dass Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen angebaut werden dürfen. Damit trage man dazu bei, unabhängiger von gentechnisch verändertem Sojafutter aus Übersee zu werden, so Höfken. Zudem wurden auf rund 14 Tausend Hektar Brachen angelegt, mit welchen die Artenvielfalt unterstützt werde.

Die aus Umweltsicht besonders positive Umsetzung der ökologischen Vorrangflächen durch Feld-, Waldrand-, Gewässerrandstreifen und Landschaftselementen wurden mit insgesamt 844 Hektar eher zurückhaltend genutzt. Dies liege nicht zuletzt an den sehr komplexen Regelungen der EU. Höfken machte deutlich, dass sie hier dringend Vereinfachungsbedarf sehe. „Wir stehen erst am Anfang und müssen die Reform fortentwickeln“, so die Ministerin. Rheinland-Pfalz werde sich weiter für eine praxis- und umweltgerechte Umsetzung der Direktzahlungen einsetzen.

Erläuterung: Die Bauern haben verschiedene Möglichkeiten, wie den Anbau von Eiweißpflanzen, die Anlage von Ackerrandstreifen oder Brachflächen, um die neuen Anforderungen betriebsindividuell umzusetzen. Anrechnungsfaktoren sollen dabei die unterschiedliche ökologische Wirkung bewerten. Eine ökologisch besonders wertvolle Hecke wird zum Beispiel mit der doppelten Fläche anerkannt, der Anbau von Leguminose mit einem Flächenanteil von 70 Prozent. Berücksichtigt man diese Gewichtung, ergibt sich eine rechnerische Gesamtfläche von rund 25 Tausend Hektar in Rheinland-Pfalz. Diese Zahl wird offiziell als Vorrangflächen angerechnet. (mulewf)
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