13.06.2014 | 10:40:00 | ID: 17950 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Etappensieg für ein Gentechnik-freies Hessen

Wiesbaden (agrar-PR) - Umweltministerin Hinz teilweise zufrieden mit der Entscheidung im Umweltrat

Hessens Umweltministerin Priska Hinz zeigte sich nur teilwiese zufrieden über die heutige Entscheidung des Umweltrats. 26 von 28 Mitgliedern votierten für den Vorschlag der Kommission nach der die Mitgliedstaaten den Anbau eines auf EU-Ebene zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) auf ihren Hoheitsgebieten beschränken oder verbieten können  (sog. Opt-Out-Lösung).

 

Allerdings sei der Vorschlag des Umweltrats nur die zweitbeste Lösung. Wesentlich besser wäre ein generelles Anbauverbot von GVO innerhalb der EU. „Der vorliegende Vorschlag lässt wichtige Fragen unbeantwortet. Es werden jetzt noch harte Verhandlungen bezüglich der Rechtssicherheit und zum Verfahren eines nationalstaatlichen Verbots geführt werden müssen. Das derzeitige Verfahren bevorteilt die Unternehmen noch sehr eindeutig“.  Damit könne die heutige Entscheidung im Umweltrat auch nur als Etappensieg betrachten werden. „Das Ziel eines Gentechnik-freien Europas ist noch lange nicht erreicht. Immerhin  hat die Bundesregierung nach anfänglichem Zögern einem Instrument zugestimmt, dass hilft das schlimmste, also den Anbau von GVO auf deutschen Äckern, zu verhindern“. Bei den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission komme es jetzt darauf an für Rechtssicherheit und einen verbindlichen Gesetzestext  zu  sorgen.

 

Allerdings handele es sich um einen Erfolg, nicht zuletzt der hessischen Landesregierung, dass es nun zu einer Stärkung der Nationalstaaten in Sachen GVO-Anbau kommen könne. „In allen Gremien, in denen ich vertreten bin, habe ich wiederholt eindeutig Stellung bezogen gegen den Anbau von GVO auf hessischen Äckern. Bei den Ministerkonferenzen in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gab es einstimmige Beschlüsse gegen den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln. Sowohl die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung als auch die Politik lehnt dies ab.“ Auch über den Bundesrat hat Hessen die Bundesregierung aufgefordert sich auf europäischer Ebene für eine Änderung des EU-Gentechnikrechts einzusetzen, um eine Rechtsgrundlage für ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen zu schaffen.

 

Hintergrund:

Gleichzeitig mit dem Beschlussvorschlag für die Zulassung des Anbaus von gen-technisch veränderten Organismen (GVO) – 1507-Mais – am 06.11.2013 forderte die Kommission den Rat auf, über den von ihr am 15.11.2011 vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EC erneut zu beraten. Mit diesem Vorschlag können die Mitgliedstaaten den Anbau von EU-weit zugelassenen GVOs in ihrem Hoheitsgebiet verbieten außer aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes. Sie erhielten somit eine Rechtsgrundlage für nationale Entscheidungen zum Anbau von GVO.

Das EP befürwortete den Opt out-Vorschlag in seiner Stellungnahme vom 05.07.2011 im Grundsatz (1. Lesung), forderte aber einige Änderungen des Kommissionstextes.

 

Mit der Annahme des Gemeinsamen Standpunktes erhält der Ratsvorsitz das Mandat zu sog. Trilogverhandlungen mit dem EP und der Kommission, um zu einer Einigung zu gelangen. (umwelt-hessen)

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