14.12.2020 | 14:40:00 | ID: 29516 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

EU-Agrarrat im Dezember diskutiert Fischereiquoten sowie europäisches Nährwert- und Tierwohlkennzeichen

Berlin (agrar-PR) - Doorsteps mit Bundesministerin Klöckner, öffentliche Teile des Rats und Pressekonferenzen können per Livestream verfolgt werden
Die deutsche Ratspräsidentschaft befindet sich auf der Zielgeraden. Unter strengsten Corona-Maßnahmen findet am 15. und 16. Dezember in Brüssel der letzte EU-Agrarrat unter Leitung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, statt.

Im Mittelpunkt der zweitägigen Ratstagung unter deutschem Vorsitz steht Festsetzung der Fangmöglichkeiten 2021 im Atlantik und der Nordsee sowie weiteren EU- und internationalen Gewässern. Zudem sollen Schlussfolgerungen zu einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen sowie zu drei lebensmittelkennzeichnungs-rechtlichen Themenbereichen Nährwertkennzeichnung, Nährwertprofile und Herkunftskennzeichnung verabschiedet werden.

Im Einzelnen:

Fangmöglichkeiten 2021
Jedes Jahr beschließt der Rat im Dezember die Gesamtfangmengen und Quoten für die Fischerei in EU- und internationalen Gewässern im kommenden Jahr – mit Ausnahme der Bestände der Ostsee.
• In diesem Jahr wird dies durch die laufenden Brexit-Verhandlungen, in denen die Fischerei eines der schwierigsten Verhandlungsthemen ist, erschwert.
• Denn solange die Verhandlungen der EU mit dem Vereinigten Königreich (VK) nicht abgeschlossen sind, wird die Kommission für die Bestände, die mit dem VK gemeinsam bewirtschaftet werden, keine endgültigen Vorschläge vorlegen können.
• Das betrifft rund 100 Bestände, bei denen die Vorschläge daher noch keine Fangmengen ausweisen.
• Daher wird eine vorläufige Quotensetzung (z. B. nur für einen bestimmten Zeitraum des kommenden Jahres) immer wahrscheinlicher.

Anders ist die Lage bei den Quoten für das Schwarze Meer sowie bei den Fangaufwandsregelungen für das Mittelmeer (im Mittelmeer gibt es keine Fangquoten). Wie geplant wird der Rat die Fangmöglichkeiten für 2021 festlegen, da diese Bestände nicht im Zusammenhang mit dem Brexit stehen.

Tierwohlkennzeichen
Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft ist, Schlussfolgerungen zu einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen im Rat zu verabschieden.
• Bundesministerin Julia Klöckner hat das Thema in der deutschen Präsidentschaft auf die Agenda gesetzt – im Laufe der Zeit gibt es unter den Mitgliedsstaaten dafür immer mehr Sympathisanten.
• Ein EU-weites Tierwohlkennzeichen soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, mehr Tierwohl auf EU-Ebene umzusetzen. Es ermöglicht es den Verbrauchern in ganz Europa, ihre Kaufentscheidung von Tierwohlkriterien abhängig zu machen und Produzenten neue Absatzmärkte für Produkte mit mehr Tierwohl eröffnen.
• Ein solches Kennzeichen würde auch die zusätzlichen Bemühungen der Landwirte um mehr Tierwohl sichtbarer machen. Außerdem werden die Handelsströme in der EU vereinfacht, wenn europaweit dieselben Anforderungen gelten.

Lebensmittelkennzeichnung
Der Rat strebt Schlussfolgerungen zu drei lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Themenbereichen an. Konkret geht es dabei um
1. eine EU-weit einheitliche erweiterte Nährwert-kennzeichnung,
2. eine Herkunftskennzeichnung,
3. und Nährwertprofile.

Zu 1: Die Harmonisierung der erweiterten Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene soll Verbrauchern und Unternehmen die Orientierung erleichtern und damit eine gesündere Ernährungsweise fördern. Die Schlussfolgerungen nennen Kriterien, die für die Entwicklung einer verständlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung wichtig sind.

Zu 2: Ebenso bringt die deutsche Präsidentschaft die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene voran. Im Hinblick auf Honig soll die EU-Kommission nochmals aufgefordert werden, mit den Arbeiten an einem Legislativvorschlag zur Änderung der Honig-Richtlinie zu beginnen. Ziel soll es sein, dass künftig die Herkunftsländer des in Honigmischungen verwendeten Honigs verpflichtend angegeben werden müssen.

Zu 3: Die Diskussion zur Festlegung von Nährwertprofilen wird wiederaufgenommen. Diese sind unter anderem entscheidend, um zu vermeiden, dass auf Lebensmitteln mit zu hohem Salz-, Zucker- oder Fettgehalt gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu finden sind.

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ wird die Vorsitzende Julia Klöckner zudem über die Ergebnisse der Zahlstellendirektorenkonferenz am 8. und 9. Oktober 2020 sowie über die am 2. und 3. Dezember 2020 stattgefundene Konferenz zur Digitalisierung der Landwirtschaft berichten. Auf Antrag Kroatiens wird sich der Rat mit der Verlängerung der Covid-19-Hilfen im Fischerei-und Aquakulturbereich befassen.

Auf folgende presseöffentliche Termine wollen wir Sie gerne hinweisen, die Sie live verfolgen können unter den angegebenen Links:

Dienstag, 15.12.2020
circa 9.45 Uhr: Doorstep von Bundesministerin Julia Klöckner
Livestream: https://video.consilium.europa.eu/home/de

12 – 12.30 Uhr +
15 – 18.20 Uhr: Öffentlicher Teil des EU-Agrarrates
Livestream: https://video.consilium.europa.eu/home/de

circa 19.05 Uhr Pressekonferenz mit Bundesministerin Julia Klöckner und dem EU-Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski zu den Ergebnissen des ersten Tages der Ratstagung
Livestream: https://video.consilium.europa.eu/home/de

Mittwoch, 16.12.2020
circa 9.50 Uhr: Doorstep von Bundesministerin Julia Klöckner
Livestream: https://video.consilium.europa.eu/home/de

[Uhrzeit noch offen] Pressekonferenz mit Bundesministerin Julia Klöckner und dem EU-Umweltkommissar, Virginijus Sinkevičius, zu den Fischereiquoten
Livestream: https://video.consilium.europa.eu/home/de
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Pressemeldung Download: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon:  +49  030  18529-0
Fax:  +49  030  18529-3179
E-Mail:  poststelle@bmel.bund.de
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