Schwerin (agrar-PR) - Der heute veröffentlichte Bericht der EU-Kommission zur Lage auf dem
Milchmarkt stellt noch einmal klar, dass die Beschlüsse des Health
Check zum Ende der Quotenregelung 2015 und Quotenaufstockungen Bestand
haben und nicht zur Diskussion stehen. Darüber hinaus werden die den
Markt stützenden Wirkungen der Kommissionsmaßnahmen seit Jahresbeginn
dargestellt und weitere Schritte zur Stützung des Milchmarktes
vorgeschlagen. Dazu gehören Absatzförderung und Werbemaßnahmen, das
Durchsetzen des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte sowie
die Erweiterung der Produktpalette für Schulmilch. Abgelehnt werden
Beihilfen zur Verwendung von Milchpulver in der Futterherstellung, ein
Abschlachtprogramm für Kühe und die Anhebung der Interventionspreise.
"Insgesamt
beinhaltet der Bericht nicht viel Neues", so der Minister. "Eine
Ausnahme gibt es allerdings. Sie besteht darin, dass den
Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet werden soll, die Saldierung
der einzelbetrieblichen Quoten zeitlich befristet auszusetzen und
Abgaben zu erheben, auch wenn die nationale Quote nicht überschritten
ist", sagte Backhaus, Damit werde das französische Quotenmodell quasi
EU-weit legalisiert.
"Auch wir stellen das Ende der
Quotenregelung nicht in Frage. Doch dringen wir bei allen notwendigen
Änderungen am System darauf, dass diese EU-weit einheitlich umgesetzt
werden", erläutert der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus die Position des Landes zum
Milchmarktlagebericht der EU-Kommission. Nationale Alleingänge wie die
von der Kommission erwogene Ermächtigung der Mitgliedsstaaten zur
Saldierungsaussetzung und Abgabenerhebung führen nur zu einseitigen
Wettbewerbsnachteilen und Verlusten an Marktanteilen.
Mecklenburg-Vorpommern
sieht die Wirtschaftsbeteiligten in der Pflicht, neue Elemente der
Mengensteuerung zu entwickeln, beispielsweise durch gestaffelte Preise
für Quoten- und Überlieferungsmengen. "Eine Verschärfung des
Quotenrechts allein für die deutschen Milcherzeuger könne im übrigen
nur dann in Frage kommen, wenn der Berufsstand dafür ein eindeutiges
Signal gibt", so Backhaus. "Es stellt sich jedoch die Frage, ob mit
Änderungen am Quotenrecht die akute Situation überhaupt beeinflusst
werden kann", gibt der Minister zu bedenken. Das aktuelle
Liquiditätsproblem kann nach seiner Auffassung eher mit den angebotenen
Liquiditätshilfeprogrammen über die Landwirtschaftliche Rentenbank und
die flankierenden Programme der Länder gemildert werden.