22.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1362 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

EU-Bericht zum Milchmarkt zeigt nur wenige neue Möglichkeiten auf

Schwerin (agrar-PR) - Der heute veröffentlichte Bericht der EU-Kommission zur Lage auf dem Milchmarkt stellt noch einmal klar, dass die Beschlüsse des Health Check zum Ende der Quotenregelung 2015 und Quotenaufstockungen Bestand haben und nicht zur Diskussion stehen. Darüber hinaus werden die den Markt stützenden Wirkungen der Kommissionsmaßnahmen seit Jahresbeginn dargestellt und weitere Schritte zur Stützung des Milchmarktes vorgeschlagen. Dazu gehören Absatzförderung und Werbemaßnahmen, das Durchsetzen des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte sowie die Erweiterung der Produktpalette für Schulmilch. Abgelehnt werden Beihilfen zur Verwendung von Milchpulver in der Futterherstellung, ein Abschlachtprogramm für Kühe und die Anhebung der Interventionspreise.

"Insgesamt beinhaltet der Bericht nicht viel Neues", so der Minister. "Eine Ausnahme gibt es allerdings. Sie besteht darin, dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet werden soll, die Saldierung der einzelbetrieblichen Quoten zeitlich befristet auszusetzen und Abgaben zu erheben, auch wenn die nationale Quote nicht überschritten ist", sagte Backhaus, Damit werde das französische Quotenmodell quasi EU-weit legalisiert.

"Auch wir stellen das Ende der Quotenregelung nicht in Frage. Doch dringen wir bei allen notwendigen Änderungen am System darauf, dass diese EU-weit einheitlich umgesetzt werden", erläutert der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus die Position des Landes zum Milchmarktlagebericht der EU-Kommission. Nationale Alleingänge wie die von der Kommission erwogene Ermächtigung der Mitgliedsstaaten zur Saldierungsaussetzung und Abgabenerhebung führen nur zu einseitigen Wettbewerbsnachteilen und Verlusten an Marktanteilen.

Mecklenburg-Vorpommern sieht die Wirtschaftsbeteiligten in der Pflicht, neue Elemente der Mengensteuerung zu entwickeln, beispielsweise durch gestaffelte Preise für Quoten- und Überlieferungsmengen. "Eine Verschärfung des Quotenrechts allein für die deutschen Milcherzeuger könne im übrigen nur dann in Frage kommen, wenn der Berufsstand dafür ein eindeutiges Signal gibt", so Backhaus. "Es stellt sich jedoch die Frage, ob mit Änderungen am Quotenrecht die akute Situation überhaupt beeinflusst werden kann", gibt der Minister zu bedenken. Das aktuelle Liquiditätsproblem kann nach seiner Auffassung eher mit den angebotenen Liquiditätshilfeprogrammen über die Landwirtschaftliche Rentenbank und die flankierenden Programme der Länder gemildert werden.
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.