08.09.2016 | 18:50:00 | ID: 22874 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

EU-Geld für Bauern, die weniger Milch produzieren

Erfurt (agrar-PR) - Anträge können voraussichtlich ab 12. September gestellt werden
Das EU-Milchmengenreduzierungsprogramm startet in der kommenden Woche. Mit 150 Millionen Euro sollen dann europaweit Bauern unterstützt werden, die bereit sind, ihre Milchmengen zu reduzieren.

„Das Programm kommt spät. Verteilt auf ganz Europa ist es wenig Geld. Zur kurzfristigen Krisenhilfe sind weitere Finanzmittel der EU und des Bundes nötig.“ sagte Agrarministerin Birgit Keller zum bevorstehenden Programmstart.

Zur Unterstützung insbesondere der Milcherzeuger hatte der EU-Agrarrat am 18. Juli 2016 ein 2. Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. € beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Paketes ist das sogenannte Milchmengenreduzierungsprogramm mit einem Finanzvolumen von 150 Mio. €, mit dem eine freiwillige Verringerung der Milchproduktion honoriert werden soll. Auf diese Weise soll die Milchmenge in der EU um mehr als 1 Mio. Tonnen Milch reduziert werden.

Das Programm beinhaltet eine Beihilfe für eine Mengenreduzierung von maximal 14 Cent je reduziertem Kilogramm Milch für einen dreimonatigen Verringerungszeitraum im Vergleich zur produzierten Menge im Vorjahr (Referenzzeitraum). Insgesamt sind bis zu vier Verringerungszeiträume vorgesehen. Die förderfähige Reduktionsmenge ist auf maximal 50 Prozent der Liefermenge des Referenzzeitraums begrenzt und muss mindestens 1.500 kg betragen.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kuhmilcherzeuger, die bis einschließlich Juli 2016 Milch an einen Erstkäufer (Molkerei, Händler, Erzeugerorganisation) geliefert haben. Für Milchmengen, die direkt vermarktet werden, kann kein Beihilfeantrag gestellt werden.

Für die erste Antragsrunde, welche am 21.9.2016, 12.00 Uhr endet, kann voraussichtlich frühestens am 12.9.2016 ein Förderantrag gestellt werden. Dieser wird auf der Plattform der Zentralen HIT Datenbank (www.hi-daten.de) mit Hilfe des vorhandenen Zugangs erstellt und in der Landesstelle eingereicht. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden gleichermaßen berücksichtigt.

Für den behördlichen Vollzug im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 530/Zahlstelle in Weimar die dafür zuständige Behörde.

Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen finden sich auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter

http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/hilfspaket_milch/index.aspx

Hintergrund:

Die Milchpreise befinden sich sowohl in Deutschland wie auch in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten seit 2014 im Abwärtstrend und haben spätestens seit Anfang 2016 einen anhaltend dramatischen Tiefststand erreicht. Ursache dieser Milchkrise ist ein Überangebot an gelieferter Milch. Mittlerweile liegt der gegenwärtige Milcherzeugerpreis in Thüringen bei durchschnittlich 22,5 ct/kg Milch und damit ca. 20 Prozent unter dem vergleichbaren Vorjahresniveau. Die momentanen Preise sind nicht kostendeckend. (tmil)
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