12.09.2016 | 19:20:00 | ID: 22895 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

EU-Hilfe für freiwillige Milchmengenreduzierung startet heute

Dresden (agrar-PR) - Landwirte können ab sofort über die sogenannte HIT-Datenbank Anträge stellen

Am 18. Juli 2016 wurde in Brüssel zur Unterstützung der Milcherzeuger ein zweites EU-Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Paketes ist das sogenannte Milchmengenreduzierungsprogramm mit einem Finanzvolumen von 150 Millionen Euro, mit dem eine freiwillige Verringerung der Milchproduktion honoriert werden soll. Auf diese Weise soll die Milchmenge in der EU um mehr als eine Millionen Tonnen Milch reduziert werden.

Heute (12. September 2016) startet das entsprechende Antragsverfahren zu diesem Programm. Mit dem Programm zur Mengenreduktion sollen die Milcherzeuger zu einer freiwilligen Verringerung der Produktion animiert und so der Markt entlastet werden. Das Programm beinhaltet eine Beihilfe für eine Mengenreduzierung von maximal 14 Cent je reduziertem Kilogramm Milch für einen dreimonatigen Verringerungszeitraum im Vergleich zur produzierten Menge im Vorjahr (Referenzzeitraum).

Die förderfähige Reduktionsmenge ist auf maximal 50 Prozent der Liefermenge des Referenzzeitraumes begrenzt und muss mindestens 1 500 Kilogramm betragen.  

Antragsberechtigt sind ausschließlich Milcherzeuger, die nachweislich im Juli 2016 Kuhmilch an einen Erstkäufer (Molkerei, Erzeugerorganisation oder Händler) abgeliefert haben. Direktvermarktungsmengen sowie Milcherzeuger anderer Tierarten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist freiwillig; alle fristgerecht eingereichten Anträge werden gleichermaßen berücksichtigt.

Interessierte sächsische Milcherzeuger können ab sofort für die erste von vier Antragsrunden (Oktober bis Dezember 2016) bis 21. September 2016, 12:00 Uhr, über die sogenannte HIT-Datenbank online einen Antrag stellen. Für die Ermittlung der Mengenreduzierung wird der Referenzzeitraum von Oktober bis Dezember 2015 herangezogen. Der unterschriebene Antrag mit den entsprechenden Nachweisen ist dann fristgerecht beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 3, Förderung/Agrarrecht unter der Anschrift: Zur Wetterwarte 11 in 01109 Dresden einzureichen.

Das Verfahren besteht aus zwei Anträgen, dem Beihilfeantrag und dem Zahlungsantrag. Mit dem Beihilfeantrag beantragen die Milcherzeuger zunächst die geplante Verringerungsmenge. Nach Beendigung des Verringerungszeitraumes müssen die Milcherzeuger mit dem zu stellenden Zahlungsantrag nachweisen, wieviel Milch sie im Verringerungszeitraum tatsächlich abgeliefert haben. Als Verringerung gilt auch eine vollständige Einstellung der Milchanlieferung, falls diese nach dem Juli 2016 erfolgte.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission bei einer Überzeichnung des gesamten EU-Budgets eine Kürzung der Verringerungsmengen durch einen Koeffizienten vornehmen will. Weitere Antragsrunden würden dann entfallen.

Detaillierte Informationen zum EU-Milchmengenreduzierungsprogramm, die Teilnahmebedingungen und Auszahlungsmodalitäten, wichtige Kontaktdaten sowie die Termine der weiteren drei Antragsrunden finden sich im Internet unter http://www.smul.sachsen.de/foerderung. (smul)

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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
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