Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Am kommenden
Dienstag, dem 2. Februar, verhandelt der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg über die Veröffentlichungen der Agrarbeihilfen im Internet,
darauf weist der Hessische Bauernverband hin. Die mündliche Verhandlung
ist von einem der Kläger des Ausgangsverfahrens, einem Landwirt aus
Südhessen, beantragt worden. Vorangegangen war ein Beschluss des
Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das das Klageverfahren zweier hessischer
Landwirte ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof verschiedene
Fragen zur Vereinbarkeit der Veröffentlichung mit höherrangigem
europäischen Recht zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte.
Die mündliche
Verhandlung findet vor der Großen Kammer des Gerichtshofes in der
Besetzung von 13 Richtern statt. Diese tritt nach den
Satzungsbestimmungen nur zusammen, wenn der Gerichtshof der Rechtssache
grundlegende Bedeutung beimisst.
In einem
vorbereitenden Gespräch mit dem Präsidenten des Gerichtshofs wird einer
der Kläger des Ausgangsverfahrens seine Beweggründe für die Klage
erläutern. In der mündlichen Verhandlung wird er von GENO Recht Anwälte
Friedrichsdorf und einem Experten für Datenschutzrecht vertreten.