Stuttgart (agrar-PR) -
Das MLR weist die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren FAKT II-Förderantrag 2023 noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, darauf hin, dass die Antragsfrist mit Ablauf des 31. Januar 2023 endet. Der fristgerecht über FIONA eingereichte FAKT II-Förderantrag ist Voraussetzung für eine Beantragung der FAKT II-Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2023.
Das FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 ist seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet. Informationen zu FIONA und zum Förderantrag gibt es unter www.fiona-antrag.de.