18.09.2014 | 16:31:00 | ID: 18678 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ferkel-Erlass schafft Rechtssicherheit und bringt mehr Tierwohl

Schwerin (agrar-PR) -

Heute wurde im Landtag auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den aktuellen Erlass zum tierschutzgerechten Umgang mit Saugferkeln diskutiert. Diese Rechtskonkretisierung wurde notwendig, nachdem in Medienberichten die vermeintlich nicht legale Tötung von Ferkeln dargestellt wurde. „Diese Bilder sind wirklich nicht zu ertragen. Mit dem Erlass haben wir nun mehr Rechtssicherheit und ein größeres Maß an Tierschutz erreicht“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.

Der Themenbereich rund um den Erlass ist sehr komplex. Neben dem Erlass gelten außerdem die einschlägigen Bundesgesetze und Verordnungen sowie die einschlägigen EU-Vorgaben. „Bevor sich die Grünen unqualifiziert äußern, sollte sie sich mit dem geltenden Recht befassen. Doch leider muss ich feststellen, dass sie an solch einer fachlichen Zusammenarbeit nicht interessiert sind. Es kommt ihnen nur auf Publicity an. In meiner Verantwortung als zuständiger Minister wurde Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz oder die Abschaffung der Käfighaltung durchgesetzt. Das vergessen sie allzu oft. Erst gestern wurden in der Tierwohl-Inititative des CSU-geführten BMEL zahlreiche Punkte aus Mecklenburg-Vorpommern mit übernommen. Dazu zählen die Einführung eines Tierhaltungs-TÜV oder die Einführung von Tierschutzindikatoren“, hob der Minister hervor.

Mecklenburg-Vorpommern war überdies das erste Bundesland, das seine Agrarförderung an deutlich mehr Tierschutz gebunden hat. Diese Strategie wird bis 2020 konsequent fortgesetzt. „Wir werden von grünen Bundesländern zum Teil kopiert. Auch lobt man die Zusammenarbeit mit uns im Tierschutzbereich mit den grün geführten Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Daher ist unsere Arbeit für den Tierschutz alles andere als ein Desaster“, unterstrich Dr. Backhaus.

Außerdem hat der Tierschutzbeirat des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mehrheitlich beschlossen, zeitnah abzuklären ob auf Bundesebene die Einführung eines Verbandsklagerechts vorgesehen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wurde empfohlen, eine landesrechtliche Regelung zu veranlassen. Auch auf Ebene der Bundes-SPD kam man zu dem Entschluss, dass Verbandsklagerecht in das Wahlprogramm 2013 mit aufzunehmen. „Ich bitte noch einmal sachlich zu bleiben und nicht von vornherein alles abzulehnen. Ich werde bis zum Herbst einen Vorschlag vorlegen, den wir dann ausführlich und objektiv diskutieren können. Wir wollen keine Landwirtschaft verhindern, dies wäre mit einem Verbandsklagerecht auch nicht möglich, sondern lediglich den geltende Rechtsraum wie andere Bundesländer auch schon näher definieren“, so der Minister.

Bei der Erarbeitung des sogenannten ‚Ferkel-Erlass‘ flossen unter Wahrung des rechtlichen Rahmens zudem zahlreiche Anregungen von Wissenschaftlern, Verbänden, Behörden und Praktikern mit ein. So wurde der Betäubungs- und Tötungsablauf – und somit geltendes Recht – von nicht überlebensfähigen Ferkeln präzisiert. Die Betäubung und Tötung müssen in einem separaten Raum und in einem Arbeitsgang erfolgen, alles andere wäre tierschutzwidrig. Zu diesem Arbeitsgang gehört – wie auch in den Leitlinien festgelegt—jedoch zwingend, dass der Betäubungserfolg und der Eintritt des Todes bei jedem Tier einzeln überprüft werden. „Auch ist es laut Erlass immer eine Einzelfallentscheidung. Die Leitlinie gibt vor, zur Betäubung den Kopf des Ferkels auf eine Fläche, nicht auf eine Kante zu schlagen! Damit wird den anatomischen und physiologischen Gegebenheiten eines Ferkelkopfes, der Forderungen nach einer ausreichend kräftigen und präzisen Platzierung Rechnung getragen. Die Vorgaben in der Leitlinie sind rechtskonform. Wer sich daran hält, folgt dem Tierschutzrecht und hat keine Beanstandungen zu befürchten. Damit mache ich deutlich, dass ich ganz bestimmt keine Tierquäler schütze, wie Bündnis 90/Die Grünen behaupten“, sagte Dr. Backhaus.

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