Kiel (agrar-PR) -
Für neue große Schweinehaltungsanlagen gilt in Schleswig-Holstein ab Dienstag (15. Juli 2014) eine Filterpflicht. Damit sollen schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Emissionen begrenzt werden. Der Filtererlass wurde heute (14. Juli 2014) im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag darauf in Kraft.
Künftig wird bei neuen großen Schweinehaltungsanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind, der Einbau und Betrieb einer Abluftreinigungsanlage gefordert. Dies betrifft Anlagen mit mindestens 2.000 Mastschweinen-, mindestens 750 Sauen- oder mindestens 6.000 Ferkelplätzen.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt stellt den Schlusspunkt eines umfassenden Abstimmungsprozesses dar. Im Rahmen der Anhörung haben 13 Verbände und Interessenvertretungen teilweise sehr ausführliche Stellungnahmen abgegeben.
Der Erlass wurde zudem im Landtag beraten und ausführlich in mehreren Sitzungen des Umwelt- und Agrarausschusses thematisiert. Vor allem die Frage, wie mit Bestandsanlagen umzugehen ist, war Gegenstand der Diskussionen. „Die umfassende Beteiligung hat dazu beigetragen, eine sachgerechte, angemessene Lösung zu finden“, sagte Umweltminister Robert Habeck.
Nach dem Filtererlass sind Bestandsanlagen in der oben genannten Größenordnung mit einer Abluftreinigungsanlage nachzurüsten, wenn bestimmte Immissionswerte zum Gesundheitsschutz und zum Schutz von empfindlichen Ökosystemen überschritten werden und der nachträgliche Einbau einer Filteranlage verhältnismäßig ist.
Der Erlass richtet sich hauptsächlich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das für die Genehmigung und Überwachung der Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zuständig ist. Er wird in Kürze auf der Internetseite des Umweltministeriums verfügbar sein.
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