26.06.2014 | 21:05:00 | ID: 18040 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Flächenverbrauch und Bodenschutz in Brandenburg

Potsdam (agrar-PR) - Der Brandenburgische Landtag hat gestern Flächenverbrauch und Bodenschutz auf die Tagesordnung gesetzt.
Als Roter Faden für die Debatte diente die unter Federführung des Agrar- und Infrastrukturministeriums erarbeitete Antwort der Landesregierung zu einer Großen Anfrage der Grünen-Fraktion zu diesem Thema.

Nach der vom Bund beschlossenen nationalen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Flächenverbrauch in Deutschland bis 2020 von derzeit 80 Hektar auf 30 Hektar pro Tag gesenkt werden.

Neben dieser Herausforderung muss sich das Land insbesondere den Problemen der Erkundung und Sanierung von Altlasten im Bodenbereich stellen. Mit Blick auf die vorwiegend leichten Böden in der Mark setzt die Landesregierung auch Schwerpunkte bei der Unterstützung von Verfahren zur bodenschonenden Landbewirtschaftung, bei der Vermeidung von Erosion sowie beim Erhalt beziehungsweise der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.

Im Rahmen der Stadtentwicklung befürwortet das Land eine vorrangige Nutzung von Brachflächen gegenüber der Freiflächennutzung. Im Rahmen der Förderpolitik, aber auch durch Informations- und Schulungsveranstaltungen werden die Brandenburger Kommunen darauf orientiert, ihre Flächenpotenziale im Innenbereich vordringlich in Anspruch zu nehmen.

In Brandenburg hat die Gebäude- und Freifläche von 1992 bis 2012 um knapp 26.000 Hektar beziehungsweise 23 Prozent zugenommen. Die Erholungsfläche hat sich im gleichen Zeitraum um zirka 15.000 Hektar erweitert.

Der infrastrukturelle Nachholbedarf hat in den letzten 20 Jahren eine Zunahme der Verkehrsfläche um zirka 10.000 Hektar (10 Prozent) mit sich gebracht. Die etwa die Hälfte der Landesfläche umfassende Landwirtschaftsfläche ist leicht um zirka 27.000 Hektar (zirka 2 Prozent) zurückgegangen, während sich die Waldfläche in etwa gleicher Größenordnung vermehrt hat.

Zum Stichtag 31. Dezember 2013 wurden 12.701,9 Hektar durch den aktiven Braunkohlenbergbau beansprucht. Die Braunkohlensanierung machten 45.643,1 Hektar aus. Durch den Steine-und Erden-Bergbau sind gegenwärtig 5.706,6 Hektar belegt.

Rückbau und Entsiegelung

In Verantwortung der Brandenburgischen Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH (BBG) wurden in den vergangenen zehn Jahren auf ehemaligen WGT-Liegenschaften durch Rückbau und Renaturierung Entsiegelungsmaßnahmen auf zirka 257 Hektar realisiert.

Auf den ehemaligen WGT-Liegenschaften stehen derzeit noch Entsiegelungspotenziale in einer Größenordnung von zirka 250 Hektar zur Verfügung. Für das Jahr 2014 sind landesweit zwölf Renaturierungsvorhaben auf ehemaligen WGT-Flächen mit einem Entsiegelungspotenzial von zirka 13 Hektar geplant.

Im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung, sowie der Flurbereinigung wurden darüber hinaus im Zeitraum von 2007 bis 2013 Fördermittel in Höhe von 1,7 Millionen Euro für Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Stadtumbauprogramms II wurden seit 2010 zirka 28 Millionen Euro für den Rückbau von Wohngebäuden mit strukturellem Wohnungsleerstand bewilligt.

Altlastenerkundung und Sanierung

Mit Stand 31. Dezember 2013 sind 26.007 altlastverdächtige Flächen, Altlasten und stoffliche schädliche Bodenveränderungen mit einer Gesamtfläche von 11.132 Hektar kontaminierter Fläche erfasst. Von den bisher bekannten Altlasten sind 4.379 Standorte mit 3.680 Hektar saniert. Über 1.500 sind darüber hinaus schon als Altlasten festgestellt worden.

Auf den ursprünglich im Landeseigentum befindlichen 350 ehemaligen WGT-Liegenschaften (acht Prozent der Landesfläche) wurden auf 30 Liegenschaften eine oder mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Für die Altlastenbearbeitung (Erkundung, Beräumung, Sanierung, Nachsorge) wurden aus Landesmitteln zirka 73,2 Millionen Euro eingesetzt. Hinzu kommen Fördermittel des Bundes und der EU.

Nachhaltige Landbewirtschaftung

Im Rahmen der EU-Agrarförderung haben die Antragsteller nachzuweisen, dass die im Boden vorhandene organische Substanz erhalten werden. Der Nachweis kann durch eine jährliche Humusbilanz, eine regelmäßige Bodenhumusuntersuchung oder die Einhaltung der Vorgaben zum Anbauverhältnis erbracht werden. Die Einhaltung wird im Rahmen von Cross Compliance kontrolliert. Etwa 600 Betriebe wurden systematisch kontrolliert.

In den Jahren 2005 bis 2013 wurden insgesamt neun Cross-Compliance-Verstöße sanktioniert. Die geringe Beanstandungszahl zeigt, dass die Festlegungen zum Humuserhalt eingehalten werden. In der neuen EU-Förderperiode sind darüber hinaus Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Moor schonenden Stauhaltung und zur Umwandlung von Acker in Grünland auf Moor vorgesehen.

Bei Kontrollen in den Landwirtschaftsbetrieben wurde festgestellt, dass eine Überschreitung der zulässigen Nährstoffsalden nach Düngeverordnung nur sehr selten zu verzeichnen war. 2012 wurde bei einer Kontrolle eine Überschreitung des dreijährigen Stickstoffsaldos (0,43 Prozent der kontrollierten Unternehmen) und bei zwei Kontrollen eine Überschreitung des sechsjährigen Phosphatsaldos festgestellt (0,86 Prozent der kontrollierten Unternehmen).

2013 wurde eine Überschreitung des dreijährigen Stickstoffsaldos (0,42 Prozent der kontrollierten Unternehmen) und bei vier Kontrollen eine Überschreitung des sechsjährigen Phosphatsaldos festgestellt (1,7 Prozent der kontrollierten Unternehmen).


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