08.06.2023 | 15:57:00 | ID: 36545 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Flurneuordnung schafft Grundlage für Entwicklung

Dresden (agrar-PR) - Staatssekretärin Barbara Meyer eröffnet Fachtagung
Staatssekretärin Barbara Meyer hat heute (8. Juni 2023) gemeinsam mit Norbert Eichkorn, dem Präsidenten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Kloster Nimbschen (Landkreis Leipzig) die Fachtagung „Ländliche Neuordnung bewegt Land“ eröffnet.

Die Ländliche Neuordnung ist ein wichtiges Instrument zur Entwicklung des Ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen. Sie klärt die Eigentumsverhältnisse von Flächen und ordnet diese gegebenenfalls neu.

„Ohne die Ländliche Neuordnung würden viele Vorhaben scheitern, bevor sie begonnen wurden“, so die Staatssekretärin. „Wo nicht klar ist, wem der Boden gehört und wo die Grundstücke sehr kleinteilig sind, kann kein Stein auf den anderen gebaut werden.“

„Für den Schutz von Gewässern, Tieren oder Pflanzen werden Flächen benötigt, genauso wie für den Bau von Straßen oder anderer Infrastruktur. Damit das gelingt, müssen Flächen neu geordnet und so abgegrenzt werden, wie es die neuen Nutzungen erfordern“, unterstrich Staatssekretärin Meyer weiter. „Die Flurbereinigung versteht es wie kaum eine andere Disziplin, scheinbar gegensätzliche Positionen zusammen zu bringen. Damit schafft sie einen Ausgleich der verschiedenen Interessen und trägt ganz maßgeblich dazu bei, Projekte wie Hochwasserschutz, den Bau neuer Wege, Bepflanzungen oder den Schutz vor Starkregen überhaupt erst zu ermöglichen.“

Die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten der Ländlichen Neuordnung zeigt sich beispielsweise in Projekten zum Hochwasserschutz durch den Bau eines Ringdeiches im Verfahren Zschadraß-Muldedörfer, zur Flächensicherung für Biberpopulationen im Verfahren Gorschmitz-Brösen sowie zur Ausweisung von naturschutzfachlichen Flächen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Verfahren Forst Colditz.

„Die Ländliche Neuordnung kann nur gelingen, wenn die Verwaltung offen auf die Menschen vor Ort zugeht, um ihre Vorstellungen gemeinsam zu diskutieren und umzusetzen. Wenn die Flächeneigentümer frühzeitig und umfassend beteiligt werden, steigt die Akzeptanz der Vorhaben“, so die Staatssekretärin abschließend.

Hintergrund:

Die Fachtagung Ländliche Neuordnung wird zum 11. Mal ausgerichtet. Ziel der Veranstaltungsserie ist es, zu zeigen, wie die Verfahren der Ländlichen Neuordnung Projekte mit lokaler und auch überregionaler Bedeutung umsetzen bzw. begleiten können.

Die Flurbereinigung oder -neuordnung ist ein Instrument, das immer dann eingesetzt wird, wenn ländliche Grundstücke neu geordnet werden müssen. Zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum können nur umgesetzt werden, wenn parallel eine Neuordnung von Grund und Boden erfolgt. Beispiele sind Verfahren für den Straßenbau oder den Hochwasserschutz. Gleichzeitig werden in den Verfahren viele Investitionen getätigt, etwa für Hochwasserschutzmaßnahmen, zum Ausbau der Infrastruktur, für die Neuordnung von Strukturen in Braunkohlefolgelandschaften, aber auch zur Schaffung von Biotopverbünden.

In Sachsen werden aktuell rund 250 Flurbereinigungsverfahren mit einer Fläche von fast 200.000 Hektar bearbeitet. Zuständig für die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte.

Eine sächsische Besonderheit ist es, dass nicht eine Behörde, sondern die betroffenen Eigentümer im Verfahrensgebiet selbst bestimmen, welche Maßnahmen im Verfahren geplant und umgesetzt werden. Dies sichert eine hohe Akzeptanz der Vorhaben und des gesamten Flurbereinigungsverfahrens.


Weitere Informationen:

https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/laendliche-neuordnung-10038.html
Pressemeldung Download: 
Agrar-Presseportal
Agrar-Presseportal
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379-810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.