20.08.2014 | 16:14:00 | ID: 18453 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Fördern mit hohen Forderungen

Potsdam (agrar-PR) - Vogelsänger: Anforderungen für Tierhalter über gesetzlichen Standards
Im Rahmen der Agrarinvestitionsrichtlinie können in Brandenburg in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 auch Tierhalter wieder Anträge stellen. Das Antragsverfahren wird voraussichtlich im Herbst beginnen. Die Grundzüge der Richtlinie basieren auf bundeseinheitlichen Regelungen.

Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Wir setzen hier Schwerpunkte bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Ställen und Anlagen sowie bei der artgerechten Haltung und damit für das Tierwohl. Wir fördern mit hohen Anforderungen: Sowohl in der Basisförderung wie auch in der Premiumförderung gelten höhere Kriterien als gesetzlich vorgeschrieben sind.“

Keine Chance für flächenlose Tierhalter

Vogelsänger weiter: „Wir achten insbesondere darauf, dass regionale Stoffkreisläufe eingehalten werden. So müssen die Antragsteller je nach Tierart und Anzahl genügend eigene Flächen als Futtergrundlage und Auslauf nachweisen. Flächenlose Tierhalter haben in Brandenburg überhaupt keine Chance auf Förderung.“

Unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere gelten für alle die strengen Regelungen, die auf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung basieren. „Eine pauschale Aussage großer Stall gleich böser Stall und kleiner Stall gleich guter Stall ist wenig hilfreich und verkennt die Tatsache, dass eine qualifizierte und gute Betreuung ebenso Einfluss auf das Tierwohl hat wie gutes Futter oder moderne Haltungsbedingungen“, unterstreicht der Minister.

Neu in der Richtlinie ist außerdem, dass jeder Antragsteller bei der einzelbetrieblichen Förderung von Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- beziehungsweise Klimaschutz erfüllen muss, um eine Förderung zu erhalten. So kann die Investition beispielsweise im Zusammenhang mit der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten, mit dem Einsatz von Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung oder mit dem Einsatz wassersparender Techniken zur Bewässerung stehen.

Basisförderung

Die Basisförderung von 20 Prozent ist wie bereits in der letzten Förderperiode an einen erhöhten Standard über den Auflagen des Tierschutzgesetzes beziehungsweise der Nutztierhaltungsverordnung geknüpft.

Bei künftigen Stallbauten für die Milchviehhaltung sind zum Beispiel in der Basisförderung Ausläufe zu schaffen. In der Schweinemast sind im Falle der Förderung beispielsweise als Unterlage Streu oder Komfortliegeflächen vorgeschrieben. Für Legehennen im Freiland werden Schutzunterstände verlangt.

Premiumförderung

Als Anreiz, aber auch als Ausgleich erhöhter Kosten für mehr Platz oder mehr Auslauf gewährt das Land eine Premiumförderung von 40 Prozent für besonders tiergerechte Haltung.

In der Premiumförderung sind Milchställe zum Beispiel so zu dimensionieren, dass alle Tiere gleichzeitig fressen können. Kälber müssen während der Weideperiode täglich einen Auslauf mit Zugang zu einer Tränke erhalten oder in Offenställen gehalten werden. Für Zuchtläufer und Mastschweine muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, die mindestens 20 Prozent größer ist als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben wird.
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