17.12.2015 | 18:00:00 | ID: 21593 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Frühe Auszahlung sichert Liquidität für Brandenburg: An 5.600 Landwirte werden rund 337 Millionen Euro ausgezahlt

Potsdam (agrar-PR) - Mit der Auszahlung der wichtigsten EU-Agrarbeihilfen ab dem 29. Dezember sorgt das Land rechtzeitig mit den ersten Vorbereitungen für die kommende Erntesaison für mehr Liquidität in Brandenburgs Agrarbetrieben.
Insgesamt werden rund 337 Millionen Euro ausgezahlt.

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Dank der außerordentlichen Leistungen der beteiligten Verwaltungen werden wir die Basisprämie, die Greeningprämie, die Umverteilungsprämie und die Junglandwirteprämie zum Jahresende auszahlen können.“

„Geplant ist, dass die Bundeskasse die Auszahlungen ab dem 29. Dezember vornimmt. Mit dem Geld können die Landwirte zum Beispiel neues Saatgut oder auch Dünger erwerben oder auch ausstehende Rechnungen begleichen. Gerade mit Blick auf die niedrigen Preise für wichtige Agrarprodukte – in diesem Jahr wirkt sich insbesondere der niedrige Milchpreis aus – dringen die Landwirte auf möglichst frühe Auszahlungstermine.“

Die Zahlungen erfolgen ausschließlich aus dem EU-Agrarhaushalt und sind an eine  Reihe einzuhaltender Vorschriften zum Umweltschutz (europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Grundwasserschutz), zum Klimawandel, zum guten landwirtschaftlichen Zustand der Flächen, zur Gesundheit von Mensch und Tier (Lebensmittelsicherheit, zur Kennzeichnung von Tieren, zum Schutz vor Tierseuchen und die korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmittel) und zur Einhaltung von Tierschutzanforderungen geknüpft. Werden diese Auflagen von den Betrieben nicht erfüllt, kann ein Teil der Prämien gekürzt werden - bei schweren Verstößen bis zu 100 Prozent.

In der aktuellen siebenjährigen EU-Förderperiode hat die Gemeinschaft die Umweltmaßnahmen im Rahmen der Betriebsprämie ausgeweitet.

Neu ist zum Beispiel die Prämie zum Greening (Zahlung für Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden). Diese wird nur dann an die landwirtschaftlichen Unternehmen ausgezahlt, wenn sie den Anbau verschiedener Feldfrüchte nachweisen, das Dauergrünland erhalten beziehungsweise auf mindestens fünf Prozent ihrer Flächen ökologische Vorrangflächen ausweisen.

Kleinere Betriebe bis zu einer Prämienhöhe von 1.250 Euro und Unternehmen des ökologischen Landbaus müssen diese Greening-Maßnahmen nicht anwenden. Der ökologische Landbau bietet mit seinen Anbauverfahren eine hohe Diversität im Rahmen der Fruchtfolgegestaltung - die Flächen werden extensiv genutzt.

Die Umsetzung der Vorgaben der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 hat die Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen, das Landesamt und das Landwirtschaftsministerium vor große Herausforderungen gestellt. Dazu zählen Verzögerungen bei der Rechtsetzung auf europäischer und nationaler Ebene, die technische Umsetzung und neue Kontrollverfahren.

Das neue System der Direktzahlungen sieht 2015 für Brandenburg/Berlin eine Basisprämie von genau 159,94 Euro je Hektar vor.

Die Greeningprämie wird bundeseinheitlich in Höhe von 87,43 Euro je Hektar gezahlt.

Außerdem erhalten Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften, in den kommenden Tagen die Ausgleichszulage. (mlul-brandenburg)
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