07.08.2020 | 16:09:00 | ID: 29066 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen

Berlin (agrar-PR) - Nachdem bereits die Jahre 2018 und 2019 teilweise außergewöhnlich trocken waren, ist die Lage in Deutschland auch dieses Jahr durch die Auswirkungen der erheblichen Trockenheit im Frühjahr geprägt.
Zwischenzeitliche Regenfälle haben die Situation regional zwar etwas verbessert. Aber da die Ernten in den Vorjahren knapper ausgefallen sind, sind auch die Futtervorräte geringer – in manchen Regionen ist derzeit das Futter für die Tiere knapp.

Um in dieser Lage die Landwirte zu unterstützen, plant Bundesministerin Julia Klöckner eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und eine Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung.

Die Verordnungen sollen kurzfristig abgestimmt und dann dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Damit will die Bundesministerin – wie auch in 2018 und 2019 – die Möglichkeit für Landwirte schaffen, zusätzliche Flächen für Futterzwecke zu nutzen.

Konkret werden die Länder dadurch ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke – die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden – für Futterzwecke (Schnittnutzung und Beweidung) nutzen.
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Herr Mathia Paul
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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