29.06.2017 | 07:45:00 | ID: 24229 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Geflügelpest: Land hilft Tierhaltern, Biosicherheitslücken zu schließen

Schwerin (agrar-PR) - Backhaus stellt Schwerpunkte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vor

Im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) in Rostock stellten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus und Amtsleiter Prof. Dr. Dr. Frerk Feldhusen heute den „Verbraucherschutz im Fokus“ für das Jahr 2016 vor. Der Bericht informiert Verbraucherinnen und Verbraucher einmal jährlich über wichtige Themen und Entwicklungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Mittelpunkt standen dieses Mal die strategischen Abstimmungen zwischen Land und Kreisen im Zusammenhang mit der Geflügelpest.

Im Ergebnis des bisher aggressivsten Geflügelpestgeschehens in Deutschland und Europa sei hierzulande eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt eingerichtet worden, so Backhaus. Darin organisiert seien Veterinäre der Kreise und kreisfreien Städte sowie Vertreter des LALLF. Auf der Agenda stehen Themen, wie die Aufstallung des Geflügels, die Verbesserung der Biosicherheit in gewerblichen Geflügelhaltungen, die Anpassung der Risikogebiete, der Umgang mit Ausstellungen und Märkten und Maßnahmen beim Virusnachweis in Zoos und Tiergärten. Die Ergebnisse aus den Beratungen sollen in einem Maßnahmenplan zusammenfließen.

In Bezug auf die Aufstallung können die Veterinärämter nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung die Entscheidung über die Anordnung der Aufstallung in eigener Zuständigkeit treffen. „Dabei soll der Fokus künftig zunächst auf der Aufstallung in Risikogebieten liegen“, sagte er weiter. Ungeachtet dessen, behalte sich das Land aber vor, bei Bedarf eine landesweite Aufstallung vorzunehmen. Zum Beispiel beim Nachweis einer Virusvariante, die auch für den Menschen gefährlich ist. Gleichwohl könne auch der Bund verbindliche Vorgaben für die Länder erlassen.

Darüber hinaus möchte das Land Tierhaltern helfen, Biosicherheitslücken zu schließen. Bis Oktober sollen bestehende Biosicherheitskonzepte in gewerblichen Betrieben zur Haltung von Puten, Legehennen, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie zur Aufzucht von Legehennen auf Schwachstellen überprüft werden. Ebenso sollen Zoos und Tierparke kontrolliert werden. Der Geflügelwirtschaftsverband des Landes wird mit einbezogen.

Die durch die Geflügelpestausbrüche in M-V entstandenen Kosten betragen insgesamt ca. 1,23 Mio. €. Darin enthalten ist der gemeine Wert der Tiere sowie Kosten für das Töten und Entsorgen der Tierkörper. Davon entfallen allein auf die beiden großen betroffenen Betriebe in Schwanheide (Legehennen) und in Fäsekow (Mastputen) Kosten in Höhe von 1,15 Mio. €. Diese Kosten wurden zu je 50% durch die Tierseuchenkasse und das Land getragen. „Totalverluste von Hausgeflügelbeständen konnten durch das schnelle und konsequente Handeln der Veterinärbehörden begrenzt werden“, so Backhaus.

Mit Blick auf die zunehmende Wiederansiedlung des Wolfes in MV lenkte Backhaus den Blick auf die im LALLF vielfach durchgeführten Rissuntersuchungen. Der Untersuchungsauftrag erfolgt dabei in der Regel auf amtstierärztliche Anweisung über das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG), das als zentrale Meldestelle auch mit der Bearbeitung von Schadensausgleichszahlungen durch Wolfsrisse beauftragt ist.

Rissgutachter erstellen ein Gutachten über den vermeintlichen Wolfsriss, in dem sie bereits den Fundort und dessen Umfeld fotografisch aufnehmen sowie weiterführende Untersuchungen einleiten. In der Pathologie des LALLF wird die Vollständigkeit des Kadavers geprüft und das Gewicht festgestellt. Es wird nach Anforderung durch das LUNG eine Tupferprobe der Bissspuren auf „Täter-DNA“ genommen. Der nächste Schritt ist die äußere Betrachtung des Tierkörpers. Während der Wolf durch einen gezielten Kehlbiss auf eine schnelle Tötung seiner Beute aus ist, entstehen beim spielerischen Jagdtrieb der Hunde viele Verletzungen über den Körper verteilt.

Im LALLF wurde durch die Pathologen bisher noch bei keinem Untersuchungsauftrag zur Abklärung eines Wolfsrisses die eindeutige Diagnose „Wolfsriss“ gestellt. Die Befunde fließen in die Rissgutachten des LUNG ein. Auf diesser Grundlage werden dann gegebenenfalls Kompensationszahlungen für die Tierhalter der gerissenen Tiere bewilligt.

Im Zusammenhang mit den 63 Schadensfällen seit dem Jahr 2007 – bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte - wurden insgesamt 251 Tiere getötet und 94 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich bislang auf insgesamt etwa 57.000 €. Präventionsmaßnahmen wurden seit 2013 mit etwa 287.000 € gefördert.

Insgesamt wurden im Jahr 2016 im LALLF mehr als 680.000 Proben analysiert und ausgewertet. „Das ist eine beachtliche Leistung und verdeutlicht, dass der Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern groß geschrieben wird“, so der Minister.

Den größten Anteil stellten die Einsendungen zur Tierseuchendiagnostik mit rund 628.000 Proben dar. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Lebensmittelanalytik. Von den rund 8.200 Lebensmittelproben wiesen rund 1.000 (13,5%) Mängel auf. Diese gingen mit 66 % vor allem auf das Konto mangelhafter Kennzeichnung, wie fehlender Angaben zu Zusatzstoffen (Konservierungsmittel, Farbstoffe, Süßungsmittel etc.).

„Grundsätzlich haben wir es mit einer konstanten Qualität von Lebensmitteln zu tun. Unsere Lebensmittel sind so sicher wie nie!“, betonte Dr. Backhaus. Natürlich gebe es immer wieder schwarze Schafe. „Diese ausfindig zu machen, den Finger in die Wunde zu legen, das ist unsere Aufgabe“, sagte er weiter. Das LALLF untersuche deshalb risikoorientiert, das heißt Bereiche, in denen es immer wieder zu Problemen kommt, zum Beispiel bei leicht verderblichen Produkten.

Verstöße werden – je nach Schwere des Vergehens – mit Hinweisen, Bußgeldern oder sogar Anzeigen geahndet.

„Auch zukünftig wird es Aufgabe des Staates und so auch der in meinem Ressort angesiedelten Lebensmittel- und Veterinärbehörden bleiben, das Erzeugen, Verarbeiten, Handeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln konsequent zu überwachen und zu untersuchen“, sagte Backhaus.

Die Laborbereiche des LALLFs nehmen regelmäßig an Eignungsprüfungen teil, um so die nationale und internationale Vergleichbarkeit sowie Zuverlässigkeit der Ergebnisse nachzuweisen. Allein in 2016 haben die Labormitarbeiterinnen und Mitarbeiter an insgesamt 161 Eignungsprüfungen teilgenommen und in 97% der zu untersuchenden Fälle richtige Ergebnisse erzielt. (regierung-mv)

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