02.05.2023 | 08:06:00 | ID: 36178 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gemeinsamer Antrag 2023: Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert über die Antragstellung mit FIONA - www.fiona-antrag.de.

Stuttgart (agrar-PR) - Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag endet am 15. Mai 2023!
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) appelliert an alle Antragsteller, die ihren Gemeinsamen Antrag 2023 noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, dies in den nächsten Tagen und spätestens bis zum 15. Mai zu erledigen. Es ist wichtig, ausreichend Vorlauf einzuplanen.

Sofern für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, sind diese weiterhin in Papierform direkt bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) fristgerecht einzureichen. Die erforderlichen Nachweise und Fristen sind in der Eingangsbestätigung, die am Ende des elektronischen Einreichprozesses erstellt wird, unter Ziffer 6 aufgelistet.

Bitte bedenken Sie beim Postversand der antragsbegründenden Unterlagen, diese rechtzeitig zu versenden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren

Das Antragsverfahren FIONA läuft seit dem 28. März stabil und viele Antragsteller haben inzwischen ihren Antrag elektronisch eingereicht. In den regulären Wartungsterminen werden wöchentlich neue FIONA Versionen mit weiteren hilfreichen Prüfungen zur Verfügung gestellt. Das MLR empfiehlt den Antragstellern nach dem Einreichen im Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ das Fehlerprotokoll aufzurufen und ggf. den Antrag erneut elektronisch einzureichen. Dies gilt im Hinblick auf den untenstehenden Abschnitt „Änderungen“ auch für die Zeit nach dem 15. Mai 2023!

Hinweise zu Fristen

Gemeinsame Anträge, die bis zum 15. Mai 2023 bei der ULB elektronisch über FIONA eingereicht werden, gelten als rechtzeitig gestellt. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 31. Mai 2023 erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt.

Nachmeldungen

Die Nachmeldung von Flächen sind bis einschließlich 31. Mai 2023 ohne Kürzungen möglich. Bei den neuen gekoppelten Tierprämien ist eine Nachmeldung von einzelnen Tieren nach dem 15. Mai 2023 nicht möglich.

Änderungen

Die eingereichten Anträge werden im Verwaltungssystem weiteren Prüfungen unterzogen. Die Feststellungen aus diesen Prüfungen werden in FIONA zur Verfügung gestellt. Anträge bzw. Schläge/Teilschläge können daraufhin und aus sonstigen Gründen bis einschließlich 30. September sanktionsfrei geändert oder ganz oder teilweise über FIONA (erneute Einreichung) zurückgenommen werden. Änderungen und Rücknahmen sind jedoch nicht zulässig, wenn die zuständige ULB bereits eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt bzw. auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat. Die vom Verstoß betroffenen Teile des Antrags können dann nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Hier erhalten Antragstellende Hilfe und Unterstützung

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft den Antragstellenden gerne die untere Landwirtschaftsbehörde des zuständigen Landratsamts weiter.

Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 zu folgenden Zeiten erreichbar:

Bis 15. Mai gelten folgende Erreichbarkeiten:
Mo - Fr: 7:00 bis 17:30 Uhr
Sa, So, Feiertag: 9:00 bis 17:00 Uhr

Ab 16. Mai gelten folgende Erreichbarkeiten:
Mo - Do: 7:00 bis 16:30 Uhr
Fr: 7:00 bis 13:00 Uhr
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
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