06.08.2018 | 14:15:00 | ID: 25711 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gemeinsamer Aufruf der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Präsidenten der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände und des Präsidenten der Landwirtschaftskammer NRW

Liebe Landwirtinnen und Landwirte, die andauernde Trockenheit und hohe Temperaturen belasten alle landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen.
Vor einer besonderen Situation stehen derzeit Futterbaubetriebe, deren Grünland- und Maisflächen unter der katastrophalen Dürre leiden. Es zeichnet sich in vielen Regionen unseres Landes ab, dass die Vorräte für die Winterfütterung sehr knapp werden. In dieser Situation rufen wir alle Betriebe zu solidarischer Hilfe und gemeinsamen Bemühen um eine Schadensminderung auf! Eine Möglichkeit der zusätzlichen Futtergewinnung kann die Nutzung von Zwischenfrüchten darstellen. Der Umfang dieser Flächen liegt landesweit bei immerhin über 140.000 Hektar. Viele dieser Zwischenfruchtflächen werden als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings angemeldet werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am 1. August angekündigt, die bislang geltenden Regeln für Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangflächen in einer Weise zu ändern, dass diese Flächen in diesem Jahr für eine Futtergewinnung genutzt werden können. Nähere Details hierzu werden in Kürze über die landwirtschaftlichen Medien mitgeteilt werden. Damit bietet sich die Möglichkeit, bei Ansaat von Zwischenfruchtmischungen mit einer Eignung zur Futternutzung die absehbare Winterfutterlücke zumindest teilweise zu verringern.

Wir appellieren gemeinsam an alle landwirtschaftlichen Betriebe, die in den nächsten Wochen Zwischenfrüchte aussäen werden, solche Mischungen zu wählen, die auch zu Futterzwecken genutzt werden können. Damit können auch Betriebe mit Ackerbau und Veredelung dazu beitragen, die Notlage ihrer Berufskollegen zu lindern. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und Berufskollegen, ob diese Interesse an einer Futternutzung Ihrer Zwischenfruchtflächen haben und verabreden Sie mit ihnen das weitere Verfahren. Hinweise zu geeigneten Saatgutmischungen, die sowohl die Anforderungen an die ökologischen Vorrangflächen als auch zur Futtergewinnung erfüllen, erhalten Sie von der Beratung der Landwirtschaftskammer.
Pressekontakt
Herr Christian Fronczak
Telefon: 0211 / 4566-294
E-Mail: frank.seidlitz@mkulnv.nrw.de
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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