07.10.2016 | 18:35:00 | ID: 23014 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gentechnikgesetz lässt Gentechnik-Pflanzen durch die Hintertür zu Höfken fordert Nachbesserung

Mainz (agrar-PR) - „Der Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt legt die Zuständigkeit für ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Bundesebene und kommt damit der Forderung der Bundesländer im Grundsatz nach. Das ist zu begrüßen.“
„Allerdings stellt der Entwurf dem nationalen Anbauverbot riesige Hindernisse in den Weg und macht der Gentechnik in den Bundesländern die Hintertür weit auf“, erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken heute zu dem Gesetzentwurf.

So sehe der Entwurf vor, dass für ein bundesweites Verbot außer der Mehrheit der Bundesländer auch sechs Bundesressorts zustimmen müssen, darunter das gentechnikfreundliche Forschungsministerium. Ein nationales Anbauverbot für Gentechnik werde damit durch die Hintertür praktisch unmöglich gemacht, befürchtet Höfken und fordert Nachbesserung.

Doch selbst wenn ein nationales Anbauverbot ausgesprochen werde, sehe der vorliegende Gesetzentwurf noch eine weitere Hintertür für die Gentechnik vor. Sobald ein Land mitteilt, dass in seinem Hoheitsgebiet wieder der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen werden soll, kann das Bundelandwirtschaftsministerium ohne Zustimmung des Bundesrates aktiv werden.

„Das bedeutet, dass ein nationales Anbauverbot durch ein einziges Land jederzeit unterlaufen werden kann. Die Mehrheitsentscheidung kann damit ausgehebelt werden, ohne dass sich die benachbarten Bundesländer vor den Folgen für die eigene Landwirtschaft wehren können“, sagte die Ministerin.

Damit wäre genau das möglich, was durch das bundesweite Verbot verhindert werden sollte: Ein Flickenteppich von Einzel-Länder-Zulassungen von Genpflanzen auf den Feldern und damit das Risiko der Verunreinigung für die gesamte konventionelle und ökologische Landwirtschaft, die weitere Lebensmittelkette und unsere Umwelt, kritisierte Höfken den Entwurf.

Der Bundesrat hatte im September 2015 einen eigenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Opt-Out-Richtlinie beschlossen, der im Bundestag jedoch bislang nicht beraten wurde. Die Opt-Out-Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, auch wenn für diese EU-weite Anbauzulassungen bestehen.

Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung ermögliche jedoch ein „Opt-Out vom Opt-Out“. Das mache keinen Sinn und müsse geändert werden fordert die Ministerin.

„Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung bei der Agro-Gentechnik schon im Vorgriff auf die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta die Interessen von USA und Kanada auf Absenkung unserer gesetzlichen Rahmenbedingungen einbezieht“, so Höfken. (mueef-rlp)
Pressekontakt
Frau Josephine Keller
Telefon: 06131 - 16 4605
E-Mail: presse@mueef.rlp.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
PF: 3160
Deutschland
Telefon:  +49  06131  160
Fax:  +49  06131  164646
E-Mail:  poststelle@mueef.rlp.de
Web:  https://mueef.rlp.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.