08.04.2019 | 19:12:00 | ID: 27261 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gewässerschutz hat oberste Priorität

Mainz (agrar-PR) - Umweltministerin Höfken kritisiert Bundesministerin Klöckner und setzt sich für effektiveren Gewässerschutz und Stärkung des Ökolandbaus ein
Nach einem Treffen in Berlin, zu dem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner  unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer, der Verbände und auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze eingeladen hatte, um über die erneuerte Novellierung der Dünge-Verordnung zu sprechen, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken:

„Das Treffen heute in Berlin  hatte eher Alibi-Charakter: Die Verantwortung für die bevorstehenden Millionenstrafzahlungen soll auf die Länder verteilt werden, die allerdings seit dem EUGH-Urteil im Juni 2018 überhaupt nicht mit einbezogen wurden. Es lagen heute keine neuen Vorschläge der Bundesregierung vor, die für einen effektiven Gewässerschutz im Sinne der Anforderungen sorgen und verursachergerecht die Eintragungen verhindern“, kritisierte Umweltministerin Ulrike Höfken im Anschluss an das Treffen in Berlin.

„Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1: In Rheinland-Pfalz liefert das Grundwasser zu 95 Prozent unser Trinkwasser. Aber 36 Prozent der insgesamt 117 Grundwasserkörper in Rheinland-Pfalz sind über die Grenzwerte hinaus mit Nitrat belastet. Auch wenn in der Landwirtschaft das Problembewusstsein für den Schutz unserer Gewässer gewachsen ist: Die Verfehlungen der Landwirtschaftspolitik in den vergangenen Jahren werden immer sichtbarer. Denn die industrialisierte Landwirtschaft in anderen Teilen Deutschlands mit zu vielen Tieren und der hohe Einsatz von Mineraldünger tragen weiterhin maßgeblich zum Eintrag von schädlichen Nährstoffen bei. Die Bundesregierung nimmt alle Betriebe in Mithaftung, gerade auch die, die umweltgerecht wirtschaften. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf. Ich sage es ganz deutlich: Die Überdüngung muss gestoppt werden. Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist möglich und sollte oberste Priorität haben. Das habe ich heute in Berlin deutlich gemacht“, so Höfken.

„Die Agrarministerinnen und Agrarminister treffen sich in dieser Woche, gleich anschließend die Umweltminister und Umweltministerinnen. Die Dünge-Verordnung wird dort auch ein Thema sein. Ich rege daher eine Arbeitsgruppe an, in der sich die Agrar- und die Umweltminister und Umweltministerinnen zusammensetzen und Ergebnisse zeitnah erarbeiten. Es geht um die Zukunft unserer Gewässer, es geht um das Vertrauen in die Politik und schließlich auch um die Existenz der bäuerlichen und der ökologischen Landwirtschaft.“

Die Umweltministerin sagte weiter: „Die vorgeschlagenen Verschärfungen im Düngerecht belasten gerade diejenigen, die bereits jetzt unsere Gewässer schonen und Teil der Lösung sind“, betonten Höfken. „Die umweltschonende ökologische Landwirtschaft reduziert die Stickstoffeinträge durchschnittlich um 28 Prozent. Die vom Bund vorgelegten Änderungen in der Dünge-Verordnung würden gerade Bio-Betriebe und bäuerliche Betriebe begrenzen, die die Gewässer vor Nitrat schützen. Wir müssen mehr die Emissionen, also die konkreten Eintragungen, als die Immissionen betrachten. Auch die Belastung mit Pestiziden und die Anforderungen des Klimaschutzes müssen einfließen. Rheinland-Pfalz hat daher Anträge bzw. Änderungs-Anträge in den Bundesrat und in die bevorstehenden Ministerkonferenzen eingebracht.“

Zur Erläuterung:

Die Dünge-Verordnung zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie (2017, 1/2019) bezieht sich pauschal auf alle organischen Düngemittel sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs und bezieht allerdings im Gegenzug mineralische Stickstoff-Handelsdünger („Kunstdünger“) nicht in die Limitierung ein.

Ökobetriebe dürfen keine Stickstoff-Mineraldünger benutzen und sind ohnehin durch die Nitrat-Richtlinie und die EU-Öko-Verordnung auf 170 kg Stickstoff pro Hektar Wirtschaftsdünger tierischen Ursprungs („Dung“) beschränkt.

Die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie nimmt den Ökobetrieben allerdings die Möglichkeiten der Verwendung pflanzlicher Düngemittel und organischer Dünger wie z.B. Hornmehl zum Ausgleich und erschwert die bedarfsgerechte Versorgung der Kulturen, insbesondere im Gemüsebau.

Darüber hinaus wird in den sogenannten „Roten Gebieten“, also den stark belasteten Grundwasserkörpern, eine pauschale Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 Prozent verlangt. In Rheinland-Pfalz liegen 51 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in „Roten Gebieten“, vor allem auch der gesamte Gemüsebau und viel Weinbau.

Die Ökobetriebe werden – wie auch die umweltgerecht wirtschaftenden konventionellen Betriebe – ihre Pflanzen nicht mehr ausreichend versorgen können, da sie ohnehin schonend und mit weniger Dünger arbeiten. Gemüsebau ist damit nicht mehr möglich. Das 20-Prozent-Ziel für den Ökolandbau ist auf diese Weise nicht zu erreichen. 

Pressekontakt
Frau Josephine Keller
Telefon: 06131 - 16 4605
E-Mail: presse@mueef.rlp.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
PF: 3160
Deutschland
Telefon:  +49  06131  160
Fax:  +49  06131  164646
E-Mail:  poststelle@mueef.rlp.de
Web:  https://mueef.rlp.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.