Friedrichsdorf /Ts (agrar-PR) -
Dies ist nicht die versprochene Aufkommensneutralität“, sagte der Präsident
des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, zu dem
Eckpunktepapier der „Südländer“ Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zu
einer Neuordnung der Grundsteuererhebung. Denn aufkommensneutral bedeute
seiner Auffassung nach, dass nicht nur das Aufkommen beim Staat in etwa
gleichbleibe, sondern auch die Belastung beim Steuerbürger, so
Schneider weiter.
Erste
Berechnungen zeigten aber, dass gerade in landwirtschaftlichen Betrieben
mit hohem Gebäudebesatz durch die Anwendung der gewerblichen
Vergleichswerte mit 40 Cent pro Quadratmeter für landwirtschaftliche
Gebäude ein deutlich höherer Wert als bisher für die Hofstellen zu
ermitteln ist. Der so ermittelte Grundsteuermessbetrag werde dann mit
den unterschiedlichen Hebesätzen der Gemeinden multipliziert. Diese
Mehrbelastung, so Schneider, werde durch die geplante Abschaffung der
Grundsteuer für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke nicht
ausgeglichen oder kompensiert.
"Eine
faktische Steuererhöhung der Betriebe durch die Grundsteuer können wir
nicht akzeptieren“, so Schneider. Diese passe nicht in die gerade ganz
vorsichtig anspringende positivere Einkommensentwicklung in der
Landwirtschaft und zehre diese sofort wieder auf. Schneider schlägt vor,
dass unverzüglich mit den politisch Verantwortlichen Gespräche geführt
werden, um vernünftige Lösungen für die Neuregelung der Grundsteuerpläne
bei landwirtschaftlichen Betrieben zu finden. Er werde sich um einen
Termin mit dem hessischen Finanzminister bemühen.
Pressemeldung Download: