02.12.2020 | 16:34:00 | ID: 29469 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Gut beraten statt böse überrascht: Bundesministerin Klöckner legt Verordnung für mehr Tierschutz im Zoofachhandel vor – Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum

Berlin (agrar-PR) - Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat einen Verordnungs-Entwurf vorgelegt, der das Personal im Zoofachhandel verpflichtet, sich regelmäßig zu schulen und fortzubilden. Das Ziel ist, sicher zu stellen, dass potentielle Käufer gut beraten und aufgeklärt werden. Das dient dem Schutz der Tiere.
Die vom Bundesministerium in Auftrag gegebene EXOPET-Studie hat ergeben: „Tierheime verzeichnen ein breites Artenspektrum aufgenommener (exotischer) Tiere. Die Abgabegründe weisen darauf hin, dass die Halter sich vor dem Tierkauf häufig nicht genügend informiert haben oder falsch, beziehungsweise nicht beraten wurden.“

Julia Klöckner: „Tiere gehören in die richtigen Hände. Die Verkäufer im Handel tragen dabei eine besondere Verantwortung. Sie sind oft die ersten Ansprechpartner und müssen deshalb kompetent und fachkundig beraten können. Denn es ist etwas anderes, ein Lebewesen zu verkaufen, als eine Hose oder ein Buch. Ein Buch, das mir nicht gefällt, kann ich weglegen. Aber ein Tier, mit dem ich nicht umgehen kann, leidet. Das gilt umso mehr bei exotischen Tieren mit speziellen Haltungsanforderungen. Oft werden auch Kosten- und Zeitaufwand unterschätzt. Deshalb ist nachweisbar geschultes Fachpersonal so wichtig, das beim Verkauf von Tieren fachlich berät. Ganz klar muss auch sein: Wenn Zweifel bestehen, wenn das Verkaufspersonal merkt, dass der Interessent den Aufwand unterschätzt, dann muss beraten auch abraten bedeuten. Hier setze ich mit der Verordnung an.“

Aktuell hat lediglich die verantwortliche Person (z. B. der Geschäftsführer) die Pflicht, gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis ausreichender Sachkunde zu erbringen. Eine entsprechende Regelung für das Personal im Zoofachhandel besteht derzeit hingegen nicht. Mit der vorliegenden Verordnung soll nun festgelegt werden, dass die Sachkunde aller Personen, die regelmäßig im Rahmen des gewerblichen Handels mit Wirbeltieren tätig sind, der Behörde gegenüber auf Verlangen belegt werden muss.

Die Verordnung umfasst den kompletten Handel mit Wirbeltieren. Konkret wird festgelegt:
• Das gesamte Verkaufspersonal muss geschult sein.
• Die verantwortliche Person muss ihre Sachkunde in den folgenden Bereichen belegen: Haltung, Pflege, Fütterung, häufige Krankheiten, normales Verhalten der Tiere.
• Die Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals müssen der zuständigen Kontrollbehörde gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden.
• Das Personal muss sich zudem regelmäßig fortbilden.
• Es werden zudem Anforderungen festgelegt, die eine für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren verantwortliche Person (z.B. Inhaber, Geschäftsführer oder Zweigstellenleiter) erfüllen muss, um die Erlaubnis von der zuständigen Behörde zu erhalten. Diese Erlaubnis wird auf acht Jahre befristet – sie muss dann erneuert werden.
• Zudem muss ein Tierbestandsbuch geführt werden, aus dem für die zuständigen Behörden klar ersichtlich ist wie viele und welche Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dementsprechend vorhanden sein muss.

Gerade vor den anstehenden Feiertagen appelliert Bundesministerin Julia Klöckner: „Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. Ein Tier eignet sich nicht als spontane Geschenkidee – die Anschaffung muss wohl überlegt und geplant sein. Denn leider ist es mit der Begeisterung oft auch schnell wieder vorbei. Weil bei aller Vorfreude nicht bedacht wurde oder weil nicht ausreichend informiert wurde, dass ein Tier natürlich Zeit, Mühe und auch Geld kostet. Die traurige Folge: Jahr für Jahr landen viele Tiere im Tierheim oder werden einfach ausgesetzt.“

Um Enttäuschungen und Überraschungen zu vermeiden und den Aufwand richtig einzuschätzen, sind vorab eine Reihe von Fragen zu klären, um den Bedürfnissen eines Tieres auf Dauer gerecht zu werden – unter anderem:
• Passen Art und Alter des künftigen Haustieres zur Lebenssituation?
• Wie alt und groß wird das Tier?
• Ist genug Zeit für die Pflege des Tieres übrig?
• Können die Kosten für Futter, Tierarzt, eventuell Versicherungen und Steuern gezahlt werden?

Um diese und andere Fragen zu beantworten, hat das Bundesministerium ein eigenes Portal entwickelt: www.haustier-berater.de. Hier kann vor dem Kauf interaktiv geprüft werden, welches Tier überhaupt zu den Lebensumständen passt.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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