09.01.2015 | 18:25:00 | ID: 19483 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hartelt: Mindestlohn kostet Arbeitsplätze in der Landwirtschaft

Mainz (agrar-PR) -

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, fordert Nachbesserungen bei den Vorschriften zur Umsetzung des Mindestlohnes. Die mit der Umsetzung verbundenen Auflagen seien eine Zumutung für jeden landwirtschaftlichen Betrieb und in keiner Weise praxisgerecht, so Hartelt weiter.

Grundsätzlich habe die Landwirtschaft mit der Umsetzung des Tarifvertrages und der damit verbundenen  Allgemeinverbindlichkeitserklärung eine wichtige Erleichterung für die Betriebe bei der Einführung des Mindestlohnes erreichen können. Damit gilt seit dem 1. Januar ein tariflicher Mindestlohn in Höhe von 7,40 Euro,  ab dem 1. Januar 2016 gelten 8 Euro, ab dem 1. Januar 2017 gelten 8,60 Euro und ab dem 1. November 2017 beträgt der tarifliche Mindestlohn 9,10 Euro.  Der gesetzliche Mindestlohn gilt damit für die Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2018.

Trotz des Tarifvertrages kämen jedoch bürokratische Hürden auf die Landwirte zu, die gerade in den rheinland-pfälzischen Sonderkulturbetrieben nicht umsetzbar seien, erläuterte BWV-Präsident Hartelt. So seien die Landwirte nach dem Mindestlohngesetz beispielsweise verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Lohnabrechnung innerhalb vorgegebener Fristen vorzunehmen. Gerade bei den Saisonarbeitskräften sei es jedoch regelmäßig der Fall und gängige Praxis, dass diese Ihre Abrechnung bei der Abreise in ihr jeweiliges Heimatland erhalten. Zudem seien die Landwirte nun verpflichtet, auch bei der Umsetzung von Akkordlöhnen im Unternehmen zusätzlich die Arbeitszeiten zu erfassen, was einem bürokratischen Wahnsinn nahe komme, so Hartelt. Vielmehr habe das bisherige System flächendeckend und reibungslos funktioniert, so der BWV-Präsident weiter.

Hartelt forderte daher die Bundesregierung auf, dringend notwendige Nachbesserungen bei der Umsetzung der bürokratischen Vorgaben für den Mindestlohn umzusetzen. Geschehe dies nicht, sei davon auszugehen, dass die Regelung zahlreiche Arbeitsplätze in der heimischen Landwirtschaft koste, da sich die Herstellung vieler Produkte durch die höheren Lohnkosten und die zusätzlichen Kosten durch den gestiegenen Bürokratieaufwand nicht mehr lohne. Es könne sicher nicht Ziel der Bundesregierung gewesen sein, mit der Umsetzung des Mindestlohnes Arbeitskräfte zu vernichten. An einer Vereinfachung führe daher aus Sicht der heimischen Landwirtschaft kein Weg vorbei, so BWV-Präsident Hartelt abschließend. (bwv)

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