16.09.2011 | 12:20:00 | ID: 10703 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Heimischen Rübenanbau erhalten

Bonn (agrar-PR) - Conzen: Fortführung der Zuckermarktordnung bis mindestens 2020 unverzichtbar.
„Die Überlegungen der Europäischen Kommission, zentrale Elemente der Zuckermarktordnung wie die Quotenregelung nur noch bis Ende September 2016 fortzuführen, gehen in die falsche Richtung." Das hat, wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, Bernhard Conzen, Vorsitzender des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes (RRV) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rübenbauerverbände (ADR), am Freitag vergangener Woche in Bonn betont.

Conzen, der auch Vizepräsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes ist, gab sich überzeugt, dass die jetzige Zuckermarktordnung entscheidend zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität bei Zucker in Europa beitrage. „Die Preisausschläge, die wir bei Zucker auf dem Weltmarkt beobachten, hat es in Europa bislang nicht gegeben. Und dies ist eindeutig ein Ergebnis der Zuckermarktordnung", sagte der Landwirt aus Gangelt (Kreis Heinsberg). Nach den Berechnungen der Kommission würden bei einer Umsetzung ihrer Reformüberlegungen die Rübenpreise bis 2020 im Vergleich zu 2009/10 um rund 20 % sinken. Gleichzeitig erwarte die Kommission jedoch einen Anstieg der EU-Erzeugung. „Bei einer erneuten Preissenkung um 20 % ist jedoch der Rübenanbau in vielen Regionen wie beispielsweise dem Rheinland kaum noch konkurrenzfähig", so Conzen.

Vor diesem Hintergrund müsse die Kommission ihre Pläne nochmals überprüfen. Das Europäische Parlament habe bereits eine klare Aussage getroffen, dass die jetzige Zuckermarktordnung bis mindestens 2020 fortgesetzt werden soll. „Diese Position unterstützten wir und dies ist auch der richtige Weg", erläuterte Conzen. Für einen gesicherten nachhaltigen Rübenanbau sei ein stabiler politischer Rahmen erforderlich. Und dieser Rahmen sei durch eine Zuckermarktordnung mit einem definierten, den Rübenanbau absichernden Rübenmindestpreis, einer Mengensteuerung über Quoten und einem wirksamen Außenschutz zur Absicherung der hohen EU-Produktionsstandards gegeben. „Mit Nachdruck und sehr guten Argumenten werden wir uns für den Erhalt der Zuckermarktordnung bis mindestens 2010 einsetzen", kündigte der RRV- und ADR-Vorsitzende an. (RLV)
Pressekontakt
Frau Simone Kühnreich
Telefon: 0228 / 52006-119
E-Mail: simone.kuehnreich@rlv.de
Pressemeldung Download: 
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Deutschland
Telefon:  +49  0228  52006-119
Fax:  +49  0228  52006-560
E-Mail:  info@rlv.de
Web:  www.rlv.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.