Bad Kreuznach (agrar-PR) - 17.06.2010
Mit einer Änderung des Weingesetzes, die am Donnerstag und Freitag
dieser Woche in 2. und 3. Lesung im Parlament behandelt wird, will der
Deutsche Bundestag bislang bestehende Möglichkeiten einer Umgehung der
qualitätsorientierten Mengenbegrenzung im Weinbau ab der Ernte 2010
verhindern. Ökonomierat Norbert Schindler MdB, Präsident der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, sieht in einer entsprechenden
Änderung des Weingesetzes das Schließen einer Lücke, die es bislang
ermöglicht habe, mehr Wein auf den Markt zu bringen, als die bestehende
Hektarhöchstertragsregelung zulässt. Mit der Novellierung des
Weingesetzes werde die von der Kammer sowie von Verbänden und
Interessengruppen der Weinwirtschaft in der Vergangenheit mehrfach
vorgetragene Forderung wie auch die Forderung des rheinland-pfälzischen
Weinbauministers Hendrik Hering erfüllt, wonach der gesetzlich
vorgeschriebene Hektarertrag nicht nur von den Erzeugern, sondern auch
von allen nachfolgenden Handelsstufen einzuhalten ist.
Präsident
Schindler: "Wenn Umrechnungsfaktoren von Trauben in Kilogramm zu Most
in Liter oder von Most in Liter zu Wein in Liter verwendet werden,
müssen die realistisch definiert und von allen eingehalten werden."
Jeder Winzer müsse sich an die gesetzliche Vorgabe halten, pro Hektar
Rebfläche nicht mehr als die erlaubte Menge an Wein in Liter zu
erzeugen. Werden geerntete Trauben zur Weiterverarbeitung etwa an eine
Kellerei verkauft, wird deren Gewicht in Liter umgerechnet, um die
Übereinstimmung mit der Höchstertragsregel festzustellen, Dies
geschieht der Einfachheit halber nach dem generellen Schlüssel: 100 kg
Trauben = 75 l Wein. Im Gegensatz zu diesem theoretischen
Umrechnungsfaktor 0,75 konnten aber in der Praxis auch deutlich darüber
liegende Mengen als Qualitätswein vermarktet werden. Die
Hektarertragsregelung muss nach dem Auftrag des Parlaments, der im
Konsens mit der Bundesregierung, vertreten durch die Parlamentarische
Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium Julia Klöckner, und mit
Zustimmung von CDU/CSU, FDP und SPD bei Stimmenthaltung von Grünen und
Linke formuliert wurde, daher im Weingesetz so verankert werden, dass
eine Umgehung künftig ausgeschlossen ist.
Die Abgabe von Trauben hat sich in den letzten
fünf Jahren fast verdoppelt und belief sich in der Ernte 2009 bereits
auf 10 Prozent der rheinland-pfälzischen Gesamterntemenge von 6,1 Mio.
hl. Die mehrjährige Statistik des Genossenschaftsverbandes zu den
Auskelterungsergebnissen der wesentlichen Winzergenossenschaften in
Rheinland-Pfalz belegt, dass der geltende Umrechnungsfaktor 0,75 in
qualitätsorientierten Betrieben nach wie vor dem tatsächlichen Ergebnis
entspricht. Präsident Schindler: "Eine Erhöhung auf einen durch
intensive Auspressung erzielbaren Wert von 0,80 oder mehr hätte unserem
konsequenten Qualitätsstreben widersprochen. Deshalb bleibt es beim für
alle gültigen Umrechnungsfaktor 0,75."
Die Abgabe von Most durch Erzeuger an
nachfolgende Handelsstufen lag in den letzten Jahren um 18 Prozent der
Gesamterntemenge. Wegen der durch Einsatz schonender Ernte- und
Verarbeitungstechnik nur noch niedrigen Trubanteile im Most hat das
Parlament veranlasst, die Änderung des Umrechnungsfaktors 0,95 von Most
(in l) zu Wein (in l) auf 0,97 im jetzigen Gesetzgebungsverfahren
festzulegen.