17.06.2010 | 00:00:00 | ID: 6059 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hektarhöchstertrag gilt ab Ernte 2010 für alle

Bad Kreuznach (agrar-PR) - 17.06.2010 Mit einer Änderung des Weingesetzes, die am Donnerstag und Freitag dieser Woche in 2. und 3. Lesung im Parlament behandelt wird, will der Deutsche Bundestag bislang bestehende Möglichkeiten einer Umgehung der qualitätsorientierten Mengenbegrenzung im Weinbau ab der Ernte 2010 verhindern. Ökonomierat Norbert Schindler MdB, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, sieht in einer entsprechenden Änderung des Weingesetzes das Schließen einer Lücke, die es bislang ermöglicht habe, mehr Wein auf den Markt zu bringen, als die bestehende Hektarhöchstertragsregelung zulässt. Mit der Novellierung des Weingesetzes werde die von der Kammer sowie von Verbänden und Interessengruppen der Weinwirtschaft in der Vergangenheit mehrfach  vorgetragene Forderung wie auch die Forderung des rheinland-pfälzischen Weinbauministers Hendrik Hering erfüllt, wonach der gesetzlich vorgeschriebene Hektarertrag nicht nur von den Erzeugern, sondern auch von allen nachfolgenden Handelsstufen einzuhalten ist.

Präsident Schindler: "Wenn Umrechnungsfaktoren von Trauben in Kilogramm zu Most in Liter oder von Most in Liter zu Wein in Liter verwendet werden, müssen die realistisch definiert und von allen eingehalten werden." Jeder Winzer müsse sich an die gesetzliche Vorgabe halten, pro Hektar Rebfläche nicht mehr als die erlaubte Menge an Wein in Liter zu erzeugen. Werden geerntete Trauben zur Weiterverarbeitung etwa an eine Kellerei verkauft, wird deren Gewicht in Liter umge­rech­net, um die Übereinstimmung mit der Höchstertragsregel festzustellen, Dies geschieht der Einfachheit halber nach dem generellen Schlüssel: 100 kg Trauben = 75 l Wein. Im Gegensatz zu diesem theoretischen Umrechnungsfaktor 0,75 konnten aber in der Praxis auch deutlich darüber liegende Mengen als Qualitätswein vermarktet werden. Die Hektarertragsregelung muss nach dem Auftrag des Parlaments, der im Konsens mit der Bundesregierung, vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium Julia Klöckner, und mit Zustimmung von CDU/CSU, FDP und SPD bei Stimmenthaltung von Grünen und Linke formuliert wurde, daher im Weingesetz so verankert werden, dass eine Umgehung künftig ausgeschlossen ist.

Die Abgabe von Trauben hat sich in den letzten fünf Jahren fast verdoppelt und belief sich in der Ernte 2009 bereits auf 10 Prozent der rheinland-pfälzischen Gesamterntemenge von 6,1 Mio. hl. Die mehrjährige Statistik des Genossenschaftsverbandes zu den Auskelterungsergebnissen der wesentlichen Winzergenossenschaften in Rheinland-Pfalz belegt, dass der geltende Umrechnungsfaktor 0,75 in qualitätsorientierten Betrieben nach wie vor dem tatsächlichen Ergebnis entspricht. Präsident Schindler: "Eine Erhöhung auf einen durch intensive Auspressung erzielbaren Wert von 0,80 oder mehr hätte unserem konsequenten Qualitätsstreben widersprochen. Deshalb bleibt es beim für alle gültigen Umrechnungsfaktor 0,75."

Die Abgabe von Most durch Erzeuger an nachfolgende Handelsstufen lag in den letzten Jahren um 18 Prozent der Gesamterntemenge. Wegen der durch Einsatz schonender Ernte- und Verarbeitungstechnik nur noch niedrigen Trubanteile im Most hat das Parlament veranlasst, die Änderung des Umrechnungsfaktors 0,95 von Most (in l) zu Wein (in l) auf 0,97 im jetzigen Gesetzgebungsverfahren festzulegen.
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