07.09.2016 | 22:15:00 | ID: 22872 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hessen fordert variablen Auszahlungstermin der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe

Wiesbaden (agrar-PR) - Weitere hessische Anträge bei der Agrarministerkonferenz in Rostock zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und für strengere Kriterien in Bezug auf den Einsatz hormonähnlicher Substanzen
„Die Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte sind ein wesentlicher Bestandteil ihrer Liquiditätsplanungen. Gerade jetzt, in Zeiten einer angespannten wirtschaftlichen Situation, möchten wir sicherstellen, dass die Direktzahlungen auf jeden Fall bis zum Ende des Jahres ausgezahlt worden sind“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute zum Auftakt der Agrarministerkonferenz in Rostock-Warnemünde.

In einem Antrag fordert Hessen Bundesminister Christian Schmidt daher auf, den bisher geltenden bundeseinheitlichen Auszahlungstermin abzuschaffen. „Das würde uns ermöglichen, früher im Laufe des Dezembers die Zahlungen anzuweisen, damit die Landwirte rechtzeitig noch vor Jahresschluss ihre Zahlungen erhalten. Wir wollen nicht auf einen Termin in der letzten Kalenderwoche des Jahres angewiesen sein. Im letzten Jahr war trotz rechtzeitiger Übermittlung der Unterlagen durch die Länder an die Bundeskasse, eine Auszahlung an die Landwirte noch vor Jahresschluss nicht in allen Fällen erfolgt. Eine Auszahlung noch in 2016 ist vor dem Hintergrund der Milchmarktkrise und dem verregneten Sommer besonders wichtig“, betonte Hinz.

Mehr Spielraum bei Verstoß  gegen Lebensmittelkennzeichnung

In einem weiteren hessischen Antrag wird das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert, den Ländern mehr Spielraum zu verschaffen, wenn Lebensmittel wegen geringfügigen Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht aus dem Verkehr gezogen werden müssten.

„Derzeit ist es so, dass Lebensmittelverpackungen, auf denen zum Beispiel ein Etikett mit einem Rechtschreibfehler klebt, neu beschriftet werden müssen. Da dies oft zu aufwändig ist, werden die Lebensmittel komplett entsorgt – da können die Behörden auch nichts machen“, sagte Hinz. Hessen setzt sich gemeinsam mit Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dafür ein, dass Behörden bei geringfügigen und nicht gesundheitsrelevanten Kennzeichnungsverstößen die Möglichkeit bekommen, den Lebensmittelherstellern den Verkauf zu genehmigen – auch, wenn z.B. nur eine Postleitzahl falsch ist. „Wir sollten alle ein Interesse daran haben, jede Möglichkeit gegen Lebensmittelverschwendung zu nutzen“, sagte Hinz. Der Bund müsse nun prüfen, ob es hier eine europäische Lösung geben kann.

Keine chemischen Stoffe, die Hormonsystem schädigen

Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen wird sich Hessen bei der AMK zudem dafür einsetzen, dass langfristig auf EU-Ebene sogenannte endokrine Disruptoren in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten verboten werden. Dabei handelt es sich um die chemischen Wirkstoffe dieser Mittel, die bereits in sehr geringen Konzentrationen das Hormonsystem von Menschen und Tieren potenziell schädigen können.

Die WHO sieht die Stoffe als gesundheitsgefährdend und „weltweite Bedrohung“ an. „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene für eine andere Einstufung dieser hormonähnlichen Substanzen stark zu machen – bisher sind die Kriterien so gestaltet, dass Stoffe, die im begründeten Verdacht stehen Hormonwirkungen zu haben, nicht darunter fallen. Das ist uns unter Vorsorgegesichtspunkten zu wenig. Denn Einflüsse auf das Hormonsystem können Wachstum oder Fortpflanzung stören – dieses Risiko müssen wir nicht in Kauf nehmen“, so die Ministerin.

Die Agrarministerinnen und -minister der Länder treffen sich von Mittwoch, 7. bis Freitag, 9. September, in Rostock-Warnemünde. Weitere wichtige Themen des Treffens sind die künftige Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, wirksame Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und die Situation am Milchmarkt. (umwelt-hessen)
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