11.02.2011 | 14:29:00 | ID: 8158 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hessen setzt sich für die Beibehaltung der Pflanzungsrechte im Weinbau ein

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessen macht sich für die Beibehaltung der Pflanzungsrechte im Weinbau stark.
Eine entsprechende Bundesratsinitiative haben die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gemeinsam am Freitag in den Bundesrat eingebracht. Derzeit sieht das Weinrecht Pflanzungsrechte für bestimmte Gebiete vor. Das bedeutet, ein Winzer darf nur pflanzen, wenn er solche Pflanzungsrechte sowie für die Weinproduktion geeignete Pflanzflächen hat.

Eine Ausweitung der Pflanzungsrechte ab 2015 durch die EU, nach eventueller nationaler Verlängerung ab 2018, würde laut der  hessischen Agrarministerin Lucia Puttrich eine große Gefahr für die durch Steillagenweinbau geprägte, jahrhundertealte Kulturlandschaft des Rheingaus und der Bergstraße bedeuten. „Eine Freigabe der Pflanzenrechte könnte zu einer Verlagerung des Weinbaus in andere Landesteile insbesondere in flachere Lagen führen, da dort ein stärkerer Maschineneinsatz und damit eine kostengünstigere Produktion möglich ist“, sagte  Puttrich am Freitag.

Das würde nicht nur die Weinwirtschaft, sondern insbesondere auch den Tourismus und damit letztlich die gesamte Wirtschaft in den deutschen Weinbaugebieten enorm schwächen. Laut Puttrich werden die Rebflächen in Steil- oder Terrassenlagen dort meist mit hohem  Handarbeitsaufwand bewirtschaftet. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Erhaltung der besonderen Weinbergsflora und -fauna. Die Hessische Landesregierung unterstützt die Weinbaubetriebe zum Ausgleich der Bewirtschaftungserschwernisse jährlich mit rund 500.000 Euro. (PD)
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