29.03.2017 | 18:25:00 | ID: 23865 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hessen setzt sich für die Stärkung des Ökolandbaus und Ökoweinbaus ein

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessen setzt sich auf der Agrarministerkonferenz in Hannover erneut für die Wiederzulassung von Kaliumphosphonat ein / Zukunftsstrategie Ökologische Landwirtschaft des Bundes muss auch finanziell ausgebaut werden/ Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 muss Tierwohl, Klima und Umweltaspekte stärker in den Fokus nehmen.

„Für den hessischen Ökoweinbau ist die Zulassung von Kaliumphosphonat existenziell. Das regnerische Frühjahr und der nasse Sommer im vergangenen Jahr haben gezeigt: Die Winzerinnen und Winzer sind bei der Bekämpfung des Falschen Mehltaus auf diesen Wirkstoff angewiesen“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser zum Auftakt der Agrarministerkonferenz (AMK) in Hannover. Dort treffen sich noch bis Freitag Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus den Agrarressorts der Länder unter dem Vorsitz Niedersachsens.

Bis 2013 konnten Winzerinnen und Winzer, die ökologisch arbeiten, Kaliumphosphonat als Pflanzenstärkungsmittel einsetzen. Dann wurde es, da es auch Schutzwirkung entfaltet, als Pflanzenschutzmittel eingestuft und darf im ökologischen Weinanbau nicht mehr eingesetzt werden. „Die Situation der Öko-Winzerinnen und Winzer im vergangenen Jahr war ernst. Darum fordern wir den Bund auf, sich bei der EU-Kommission für die Wiederzulassung von Kaliumphosphonat stark zu machen“, betonte Dr. Tappeser in Bezug auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag von Hessen und Baden-Württemberg. Im Ökoweinbau darf seit 2013 ausschließlich Kupfer gegen Falschen Mehltau eingesetzt werden. Allerdings sind die Mengen begrenzt und innerhalb der Europäischen Union unterschiedlich hoch. Dies führt zu einem ungleichen Wettbewerb der Ökowinzerinnen und Ökowinzer.

Ausbau des Ökolandbaus finanziell fördern

Hessen erwartet vom Bund darüber hinaus, die Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau und die darin enthaltenen Maßnahmen mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Dazu legen Hessen und Niedersachsen einen gemeinsamen Beschlussvorschlag vor. „Wir begrüßen, dass der Bund mit der Zukunftsstrategie der zunehmenden Bedeutung des ökologischen Landbaus Rechnung trägt“, sagte die Staatssekretärin. „Wenn allerdings bundesweit am Ziel von 20 Prozent ökologisch bewirtschafteter Fläche an der Gesamtfläche der Landwirtschaft festgehalten wird, dann muss ernsthaft darüber nachgedacht werden, wie dies auch finanziell untermauert wird. Hierfür sollte Geld aus der Ersten Säule der Landwirtschaftsförderung in die zweite Säule übertragen werden. Diese könnten dann von den Mitgliedsstaaten flexibler zu Gunsten des Natur- und Umweltschutzes und einer tiergerechteren Nutztierhaltung vergeben werden.“ Darüber hinaus sei es notwendig, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen für den Ökolandbau in die Zukunftsstrategie aufzunehmen. „Wir schlagen vor, die bestehenden Bundesgesetze und administrativen Vorgaben dahingehend überprüfen zu lassen: Unterstützen oder hemmen sie das 20-Prozent-Ziel?“, sagte Dr. Tappeser in Hannover.

EU-Agrarpolitik zukunftsfähig gestalten

Um eine umweltfreundliche, gerechte, effiziente und wirkungsvolle Agrarpolitik geht es in einem gemeinsamen Beschlussvorschlag von Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. „Bei der Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik kommt es nun darauf an, die richtigen Weichen zu stellen: Bäuerliche und viehhaltende Betriebe müssen stärker dabei unterstützt werden, ihren gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nachzukommen“, sagte die Staatssekretärin im Vorfeld der AMK. „Dazu gehört die Produktion qualitativ hochwertiger und regional erzeugter Lebensmittel genauso wie der Beitrag zum Erhalt von Artenvielfalt in der Kulturlandschaft. Für eine Förderung einer modernen und zukunftsgerichteten Landwirtschaft müssen zudem das Tierwohl und der Beitrag zum Klimaschutz eine Rolle spielen.“

Hessen setzt sich daher mit dafür ein, sich von der flächengebundenen Direktzahlungen zu verabschieden und bei der Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik neue Wege zu gehen: „Die Situation der Landwirtinnen und Landwirte ist regional sehr unterschiedlich. Dies sollte auch in der EU-Agrarpolitik berücksichtigt werden“, so Dr. Tappeser. „Wir plädieren für eine zielgenaue Verteilung der Fördermittel, von der der ländliche Raum und eine nachhaltigere und damit umweltfreundlichere Landwirtschaft mehr als jetzt profitieren.“

 

 

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