20.09.2018 | 20:45:00 | ID: 26155 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hilfe für Dürre geschädigte Agrarbetriebe: Antragsverfahren für Landesprogramm zur Unterstützung bei Futterzukauf

Potsdam (agrar-PR) - Dürre geschädigte Rinder-, Schweinehalter und Schafhalter in Brandenburg können ab sofort einen Antrag für eine Beihilfe zur Unterstützung von Futterzukäufen beantragen. Das aus Landesmitteln finanzierte Programm ist einer der Bausteine, um den durch die Sommertrockenheit besonders betroffenen Betrieben bereits jetzt zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Um dies zu gewährleisten ist die Richtlinie nach der so genannten De-minimis-Verordnung ausgelegt. Danach ist ein Schwellenwert festgelegt, für den nicht extra die Zustimmung der EU-Kommission eingeholt werden muss. Die Summe der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf im Agrarerzeugungssektor in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 15.000 Euro nicht übersteigen. „Damit liegt auch der höchste Auszahlungsbetrag in diesem Programm bei 15.000 Euro“ erläutert Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Gerade für kleine und mittlere Betriebe dürfte dies dennoch eine wirksame Hilfe sein, um die Folgen der Dürre dieses Jahres besser auszugleichen und ihre Tierbestände trotz der angespannten Lage am Futtermarkt zu erhalten.“

Beihilfen nach Erstattungsprinzip

In den Genuss der Beihilfe kommen nur landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 30 Prozent Ertragseinbußen bei Futterkulturen zum Durchschnitt der vorangegangenen Jahre zu beklagen haben. Die Dürreschäden in den Futterkulturen müssen nachgewiesen werden ebenso wie die für den Erwerb von Futter bezahlten Rechnungen. Die Ausgaben für Futtermittel eines Betriebs müssen mindestens 500 Euro betragen. Auf Grundlage der Rechnungen kann dann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent, aber – wie erwähnt - nicht mehr als insgesamt 15.000 Euro pro Betrieb, gewährt werden. 

Auszahlung in diesem Jahr

Die Bearbeitung erfolgt im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bis spätestens Mitte November. Letzter Auszahlungstag ist der so genannte Kassenschlusstermin für den Landeshaushalt im Dezember. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Brandenburger Dürrehilfe siehe hier:

https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.607353.de
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Telefon: 0331-866/7019
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
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