15.06.2016 | 19:35:00 | ID: 22468 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hilfe für hochwassergeschädigte Bauern

München (agrar-PR) - Die Staatsregierung hat für die vom Hochwasser geschädigten Landwirte und Waldbesitzer ein umfangreiches Hilfspaket aufgelegt - letzte Details dazu hat am Dienstag das Bayerische Kabinett beschlossen.
„Wir werden die betroffenen Betriebe so schnell und unbürokratisch wie möglich unterstützen“, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner im Anschluss an die Sitzung in München. Dazu hatte der Freistaat bereits unmittelbar nach dem Unwetter hochwassergeschädigten Betrieben in den am stärksten betroffenen Landkreisen über die Gemeinden und Landratsämter ein Sofortgeld von bis zu 5.000 Euro ermöglicht.

Darüber hinaus hat die Staatsregierung jetzt Soforthilfen beschlossen, auf die das Sofortgeld und mögliche Versicherungsleistungen angerechnet werden. Ausgeglichen werden Unwetterschäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen, land- und forstwirtschaftlicher Infrastruktur, Maschinen und Geräten sowie am Tierbestand und an Lagerbeständen.

Einen Ausgleich gibt es auch, wenn das Hochwasser außergewöhnliche Ausgaben notwendig gemacht hat, beispielsweise Futterzukäufe, Reparaturen, die Räumung von Produktions- und Gebäudeflächen oder die Instandsetzung von Versorgungswegen.

Bei der Höhe der Hilfen und den dafür notwendigen Voraussetzungen gibt es folgende Unterschiede: Die Geschädigten in dem durch ein „Jahrtausendhochwasser“ betroffenen Landkreis Rottal-Inn erhalten einen Ausgleich von bis zu 80 Prozent, in Härtefällen sogar bis zu 100 Prozent. Die Hilfen sind nicht an Bedingungen wie Bedürftigkeit oder bestehende bzw. mögliche Versicherungen geknüpft.

In den übrigen betroffenen Regionen, das sind Stadt und Landkreis Ansbach sowie die Landkreise Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau, Weilheim-Schongau sowie Würzburg, werden bis zu 50 Prozent des Schadens erstattet. Der staatliche Zuschuss beträgt maximal 50.000 Euro und wird mit einem Abschlag von 50 Prozent selbst dann gewährt, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre.

Die Untergrenze für Ausgleichszahlungen liegt bei 2.500 Euro. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von Überschwemmung und Starkregen werden als nicht versicherbar eingestuft und sind damit ausgleichsfähig. Für alle Unwetter-Regionen gilt: Flächenschäden durch Starkregen – ohne Überschwemmungen – können nur ausgeglichen werden, wenn dadurch mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung zerstört wurde.

Anträge für die Hilfszahlungen nehmen die örtlich zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegen. Dort gibt es auch alle erforderlichen Unterlagen und Formblätter. Die Schäden müssen dokumentiert sein, besondere Ausgaben durch Rechnungen und Belege nachgewiesen werden. Die Schäden an Kulturen werden über Flächenpauschalen abgewickelt. Dafür braucht es eine Schadensschätzung durch das Amt oder durch anerkannte Flurschadenschätzer.

Nach derzeitigen Schätzungen waren von den Unwettern bayernweit rund 1.700 landwirtschaftliche Betriebe betroffen. Der Schaden an landwirtschaftlichen Gebäuden und Infrastruktur werden auf bis zu zehn Millionen Euro geschätzt. Die Flächenschäden bewegen sich nach ersten Meldungen im niedrigen zweistelligen Millionen-Bereich. (stmelf)
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