19.11.2018 | 12:55:00 | ID: 26581 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Höfken: „Ein wichtiger Meilenstein zur Neuausrichtung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz erreicht“

Mainz (agrar-PR) - EU-Kommission genehmigt Förderrichtlinie zum Aufbau von Holzvermarktungsstrukturen / Verwaltungsvorschrift soll zum 1.1.2019 in Kraft treten
Die europäische Kommission hat die von uns angemeldete Förderrichtlinie ‚Förderung zum Aufbau von Holzvermarktungsstrukturen‘ zur Neuregelung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz genehmigt. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein zur zukunftsfähigen Ausgestaltung der Holzvermarktung bei uns im Land erreicht worden“, sagte Umweltministerin Höfken heute in Mainz. „Unsere Förderrichtlinie ist die notwendige Grundlage, um waldbesitzende Kommunen beim Schritt in die eigenständige Holzvermarktung wirkungsvoll finanziell zu unterstützen.“

Trennung des Holzverkaufs

Im März 2018 hatten sich das Umweltministerium, der Gemeinde- und Städtebund sowie der Waldbesitzerverband auf ein Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Holzvermarktung verständigt. Dabei wurden die Trennung des Holzverkaufs sowie die zukünftige Abwicklung über fünf regionale Holzvermarktungsgesellschaften auf den Weg gebracht. Zugleich wurde eine wirksame Anschubfinanzierung zur Bildung von Holzvermarktungsorganisationen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs vereinbart, die der EU-beihilferechtlichen Genehmigung nach Maßgabe der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 bedarf. Höfken sagte weiter: „Mit der von der europäischen Kommission genehmigten Förderrichtlinie wird der EU-beihilferechtliche Rahmen hinsichtlich der Förderungszeiträume und Fördertatbestände bestmöglich ausgeschöpft.“ Die Verwaltungsvorschrift soll nach Beteiligung der betroffenen Ressorts zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. In Kürze erhalten die waldbesitzenden Kommunen nähere Informationen bezüglich der Förderung ihrer Holzvermarktungsorganisationen.

Zum Hintergrund:

Anlass für die Trennung und Neuordnung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes, die in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren erstinstanzlich weitgehend bestätigt wurden, wenngleich der Bundesgerichtshof im Juni 2018 diese Entscheidung aus formalen Gründen aufgehoben hat.

Das rheinland-pfälzische Forstministerium hat gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet und im Oktober 2017 dem Bundeskartellamt vorgestellt. Im Mai 2018 wurde das Landeswaldgesetz dahingehend geändert, dass die Verpflichtung zur Übernahme des Holzverkaufs für kommunale Forstbetriebe durch Landesforsten sowie deren bisherige Kostenfreiheit aufgehoben wurden. Zugleich erhielt das Forstministerium die Möglichkeit, Fördermittel direkt bereitzustellen, um etwa waldbesitzende Kommunen beim Schritt in die eigenständige Holzvermarktung wirkungsvoll zu unterstützen. Dies wird durch die nun von der europäischen Kommission genehmigte Förderrichtlinie umgesetzt.

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