25.09.2015 | 21:20:00 | ID: 21096 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Höfken: Länder votieren für bundesweites Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen

Mainz (agrar-PR) -

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern hat der Bundesrat heute mit großer Mehrheit beschlossen, einen Gesetzesantrag der Länder zu einem bundesweiten Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen in den Bundestag einzubringen. Nur Bayern stimmte dem gemeinsamen Vorstoß nicht zu. „Ich freue mich, dass wir ein so deutliches Votum der Länder erzielen konnten. Dieses starke Signal kann die Bundesregierung nicht ignorieren“, sagte die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken. Der Bundesrat habe entschieden, dass sie  die Länder bei den Beratungen im Bundestag vertreten soll.

„Nicht ohne Grund liegt die Gesetzgebungskompetenz bei der Gentechnik beim Bund. Es ist offensichtlich, dass ein bundesweites Anbauverbot effizienter ist als sechzehn Einzelregelungen der Bundesländer. Zudem kann nur eine bundesweite Regelung die notwendige Rechtssicherheit für Wirtschaft und Verbraucher herstellen“, erklärte Höfken. Deshalb fordern die Länder, dass die Bundesregierung die so genannte Opt-out-Richtlinie der EU zentral über eine Bundesbehörde in nationales Recht umsetzt. Während das Bundesumweltministerium diese Position unterstützt, schlägt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt eine Umsetzung über Einzellösungen der Länder vor. „Von Seiten der Bundesregierung liegt bis heute kein abgestimmter Gesetzentwurf vor. Deshalb haben die Länder nun die Initiative ergriffen“, so Höfken. Sie wies darauf hin, dass der Bund entgegen seiner Argumentation gemäß der Opt-out-Richtlinie sehr wohl regionale Verbotsgründe zur Begründung eines nationalen Anbauverbots heranziehen könne.

„Wir wollen die bestehende gentechnikfreie Erzeugung in Deutschland erhalten und damit unsere Lebensmittel und unsere Umwelt vor gentechnischer Verunreinigung schützen“, erklärte Höfken. Der vom Bund angestrebte  Flickenteppich von Länderregelungen würde zu Wettbewerbsverzerrungen, erheblichen Kosten für Wirtschaft und Verwaltungen, Rechtunsicherheiten und mehr Bürokratie führen.

Höfken wies darauf hin, dass sowohl Österreich als auch Frankreich bereits Gesetze zur nationalen Umsetzung der europäischen Opt-out-Richtlinie auf den Weg gebracht haben.  Sie appellierte an die Bundesregierung und die Fraktionen im Bundestag, den  Gesetzesantrag des Bundesrats nun zügig zu diskutieren und das deutliche Votum der Länder umzusetzen: „Die Länder bieten dabei eine konstruktive Zusammenarbeit an.“

 

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