13.02.2020 | 15:42:00 | ID: 28389 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Höfken möchte Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln weiter verbessern

Mainz (agrar-PR) - Die rheinland-pfälzische Ernährungsministerin setzt sich mit zwei Anträgen im Bundesrat dafür ein, die Lebensmittelüberwachung effizienter und transparenter zu gestalten. So sollen im Krisenfall Lebensmittel schneller aus dem Umlauf genommen werden können
Ernährungsministerin Ulrike Höfken will die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln weiter verbessern und beschleunigen. Es gilt, Konsequenzen aus dem letzten „Wilke“ Skandal zu ziehen. Große Lebensmittelunternehmen sollen verpflichtet werden, Lieferlisten in einem einheitlichen Format zu führen. So können die Unternehmen und die Überwachungsbehörden Lebensmittel, die von einem Rückruf betroffen sind, schneller aus dem Verkehr ziehen. Außerdem setzt sich Höfken dafür ein, dass endlich eine belastbare Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, auf der sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Gesundheitsgefahren, die von belasteten Lebensmittel ausgehen, informieren können. Daher fordert sie im Bundesrat die Bundesregierung auf, sowohl das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) entsprechend zu ändern.

„Schnelligkeit ist bei Rückrufen unerlässlich und muss gesetzliche Vorgabe sein, damit gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden können. Krisen können so vermieden und das Verbrauchervertrauen gestärkt werden. Die Bundesregierung muss daher für eine effizientere Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel sorgen. Denn bislang gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung wie eine Lieferliste eines lebensmittelverarbeitenden Unternehmens geführt werden muss“, sagt Ernährungsministerin Ulrike Höfken vor der morgigen Bundesratsdebatte.

„Wir wollen beim Thema Lebensmittelsicherheit Transparenz. Ich fordere daher, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Ergebnisse von Kontrollen der Lebensmittelüberwachung informieren können. Sollte ein gesundheitlich relevanter Verstoß eines Betriebs festgestellt werden, muss dies schnell transparent gemacht werden können“, so Höfken. Wichtig hierfür sei, so Höfken, dass die Behörden für eine Veröffentlichung der Ergebnisse klare bundeseinheitlich gültige Regelungen hätten. „Eine falsche oder missverständliche Veröffentlichung kann gravierende Folgen für ein Unternehmen haben. Die Betriebe und die veröffentlichenden Behörden brauchen deshalb Rechtssicherheit“, so Höfken weiter.

Sie hofft, dass die beiden Anträge aus Rheinland-Pfalz, das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) im Sinne der Transparenzziele des VIG zu ändern und kompatibel zu machen, eine breite Zustimmung erfahren.

Wird ein Risiko festgestellt, muss die gesamte Lebens- und Futtermittelkette zurückverfolgt werden können. Dazu ist auch ein transparenter Austausch der Behörden nötig, ist sich Höfken sicher. Durch die angestrebte Gesetzesänderung soll besser gewährleistet sein, dass gesundheitlich bedenkliche Erzeugnisse nicht zum Verbraucher gelangen.

Bei der Transparenz habe es bislang, so Höfken, Regelungslücken gegeben, die zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Ländern, zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen und letztendlich bei allen Beteiligten zu Rechtsunklarheit und Rechtsunsicherheit führen. Dies dürfe nicht sein, so Höfken.
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