Erfurt (agrar-PR) -
Die Bundesregierung hat sich heute auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der ab Januar 2021 das Abschließen von Werkverträgen in der Fleischindustrie verbietet. Zudem sollen einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder bei Verletzung des Arbeitsschutzes eingeführt werden. Der Thüringische Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff sagt dazu: „Die Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Schlachthofbranche ist seit langem überfällig. Die massenhaften Corona-Infektionen in der Branche führen den Handlungsbedarf und die Missstände vor Augen. Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung - aber mehr Mut wäre wünschenswert gewesen. Es kann sicher angenommen werden, dass eine Rot-Rot-Grüne Koalition im Bund weitergehende Maßnahmen vereinbart hätte. Gemeinsam müssen wir allerdings nach Wegen suchen, wie wir die regionalen Schlachtkapazitäten erhöhen können. Die Fleischindustrie steckt in einer systemischen Krise. Wir brauchen Investitionsanreize für mehr Tierschutz sowie regionale Alternativen mit transparenten Produktionsketten, kurzen Transportwegen und guten Arbeitsstandards.“
In einer Videokonferenz haben sich heute die Länder außerdem mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium über die aktuellen Herausforderungen verständigt, mit denen die fleischerzeugende und verarbeitende Branche aufgrund der Corona-Pandemie zu kämpfen hat. Da die Schlachtkapazitäten aufgrund von Quarantäne- und Hygieneregelungen reduziert sind, bekommen die Erzeuger Abnahmeprobleme und müssen erhebliche finanzielle Einbußen verkraften. Im Rahmen der Besprechung haben sich Bund und Länder darauf verständigt zu prüfen, inwieweit die für Coronaschäden vorgesehenen Novemberhilfen auch von den Schweinezüchtern genutzt werden können.