24.04.2023 | 11:36:00 | ID: 36105 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Horte biologischer Vielfalt und Ruheoasen – Agrarumweltministerium fördert Kleingartenwesen auch 2023 und 2024

Potsdam (agrar-PR) - Kleingärten tragen zur Durchgrünung der Städte und Gemeinden und damit aktiv zum Klima-, Umwelt- und Artenschutz bei. Sie verbessern die Lebensqualität der Menschen und bieten zugleich Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten. Das Brandenburger Umweltministerium unterstützt die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner unter anderem bei Renaturierungs- und Umbaumaßnahmen. Agrar- und Umweltminister Axel Vogel stellt die verlängerte Richtlinie heute dem Kleingartenbeirat des Landes Brandenburg in seiner heutigen Sitzung vor.
Agrar-Umweltminister Axel Vogel: „Kleingärten sind Horte der biologischen Vielfalt, denn Hecken und Obstbäume bieten Nahrung und Schutz für zahlreiche Kleintiere, Insekten und Vögel. Gleichzeitig dienen die Gartenparzellen als Ruheoasen für Bürgerinnen und Bürger. Sie erfüllen damit soziale, städtebauliche und ökologische Funktionen. Um dies auch weiterhin zu ermöglichen, führt das Agrar-Umweltministerium die erstmals im Jahr 2021 aufgelegte Förderrichtlinie auch in diesem Jahr fort.“

Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kleingartenwesens im Land Brandenburg“ werden auch Vorhaben der örtlichen und regionalen Kleingartenvereine in Brandenburg unterstützt. Zu förderfähigen Renaturierungsmaßnahmen zählen beispielsweise auch der Rückbau von Anlagen auf nicht genutzten Kleingartenparzellen, die Erstellung von Rückbaukonzeptionen sowie die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen. Auch Neu- und Umbaumaßnahmen selbst genutzter Vereinsheime, einschließlich der Abwasserentsorgung, sowie die Instandhaltung oder Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen können über die Richtlinie gefördert werden.

Auch projektbezogene Maßnahmen wie Fortbildungen, Konferenzen, Ausstellungen und Publikationen, die unter anderem der Nachwuchsgewinnung und der Aufklärung über eine umweltschonende Gartennutzung dienen, sind förderfähig. Die Erneuerung von Wegen, Kinderspielplätzen und Erholungsflächen wird inklusive Begleitpflanzungen unterstützt, sodass die Nutzerinnen und Nutzer der Kleingartenanlage davon profitieren und zugleich ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet wird.

Die Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Anträge von Kleingartenvereinen können ab sofort schriftlich in Papierform oder möglichst elektronisch an
Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de gestellt werden.

Informationen zur Antragstellung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-des-kleingartenwesens/~mais2redc566138de
Pressekontakt
Frau Dr. Dagmar Schott
Telefon: 0331 / 8667016
Fax: 0331/ 8668358
E-Mail: pressestelle@mluk.brandenburg.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Deutschland
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E-Mail:  pressestelle@mluk.brandenburg.de
Web:  http://www.mil.brandenburg.de
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