20.03.2014 | 16:45:00 | ID: 17328 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Informationsbroschüre zu Cross Compliance für 2014 verfügbar

Schwerin (agrar-PR) -

Die Gewährung von EU-Zahlungen ist auch im Jahr 2014 an die Beachtung von umfangreichen rechtlichen Vor­schriften in vier Bereichen geknüpft:

  • Umwelt,
  • Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierkennzeichnung,
  • Tierschutz und
  • Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und öko-lo­gischem Zustand.

Die Überprüfung der Einhaltung dieser sogenannten „anderweitigen Verpflichtungen“ erfolgt im Rahmen des komplexen Kontroll- und Sanktionssystems „Cross Compliance“, wobei festgestellte Verstöße zu empfindlichen Prämienkürzungen führen können.

Angepasst an die aktuell geltenden Rahmenbedingungen hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eine 165seitige Informa­tionsschrift fertig gestellt. Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsem­pfänger als auch Be­günstigte flächenbezogener Maßnahmen im Rahmen des Euro­päischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie enthält für alle Cross Compliance – relevanten Rechtsakte und den Normen zur Erhaltung landwirt­schaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand neben einer komplexen Darstellung der Rechtsgrundlagen auch zahl­reiche praxisrelevante Tipps und Hinweise, Musterformulare, Berechnungshinweise sowie eine Auflistung der jeweils zu­stän­digen Ansprechpartner im Land.

Mit der vorliegenden Broschüre werden die aus der Vergangenheit bekannten Anforderungen im Wesentlichen fortgeschrieben. Neuerungen, Ergänzungen und Präzisierungen ergeben sich insbesondere

  • beim Schutz des Grundwassers,
  • bei den Aufbewahrungsfristen für das Bestandsregister in der Tierkennzeichnung,
  • bei den Pflanzenschutz-Anwendungsbestimmungen,
  • bei den Vorgaben zur Futtermittelsicherheit,
  • beim Verfütterungsverbot und
  • bei der Bewertung von Wiederholungsverstößen.

Insofern bietet die aktu­elle Informationsbroschüre wieder ausführliche Hilfen, alle An­for­derungen zu bewältigen, mit dem Ziel, CC-Verstöße und damit einher­gehende Sanktionen von vornherein zu vermeiden. Die aktuelle Ausgabe für 2014 ist im Internet unter www.lu.mv-regierung.de (Pfad: Publikationen/Landwirtschaft) in der Rub­rik „Publikationen“ veröffentlicht. Zusätzlich wird sie allen Betriebsin­habern auf der Antrags-CD zur Verfügung gestellt. Sie kann aber auch als gedrucktes Exemplar bei den Staatlichen Ämtern für Landwirt­schaft und Umwelt sowie im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz angefordert werden. (regierung-mv)

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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19061 Schwerin
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