18.03.2011 | 15:18:00 | ID: 8684 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Jäger und Landwirte kooperieren bei Bejagung des Schwarzwildes

Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Initiative von Jägern und Landwirten, bei der Bejagung des Schwarzwildes vor Ort stärker zusammenzuarbeiten.
"Der trotz intensiver Bejagung anhaltend hohe Schwarzwildbestand in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Problem hinsichtlich der Wildschadensproblematik als auch der Wildseuchengefahr", erklärt Minister Backhaus und verweist auf das im Jahr 2009 auf seine Initiative verabschiedete Maßnahmenpaket zur effektiven Bejagung des Schwarzwildes.

Dieses Konzept ist Grundlage einer Mustervereinbarung, die der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden jetzt mit dem Bauernverband erarbeitet hat. Dabei geht es um Maßnahmen, auf die sich der jeweilige Landwirtschaftbetrieb, der Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer oder Jagdgenossenschaft konkret vor Ort einigen.

Die Mustervereinbarung sieht folgende Punkte vor:

1.    Grundsätzlich im ersten Halbjahr führen die Partner eine Zusammenkunft durch. Dabei werden die potentiell wildschadensgefährdeten Flächen des folgenden Anbaujahres genau benannt und wildschadensverhütende wie auch wildschadensmindernde Maßnahmen besprochen sowie Termine und personelle Verantwortlichkeiten festgelegt.

2.    Die Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über sämtliche Aktivitäten, die Einfluss auf das Wildschadensgeschehen haben (Anbauplan, Bestell- und Erntetermine, Anlage von Bejagungsschneisen, Aufstellen jagdlicher Einrichtungen usw.).

3.    Die Jagdpächter verpflichten sich, alle potentiellen Wintereinstände des Schwarzwildes mindestens zweimal jährlich durch Drückjagden zu bejagen, wobei diese konsequent revierübergreifend zu organisieren sind.

4.    Der Landwirtschaftsbetrieb bemüht sich, Ernterückstände auf den Flächen zu minimieren und durch Anlegen von Schneisen in schadensgefährdeten Kulturen die Bejagungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.

5.    Bei aufgetretenem Wildschaden ist von den Partnern möglichst eine interne Lösung zu suchen; bei Einbeziehung der Wildschadensausgleichskasse ist vorrangig eine gütliche Einigung anzustreben!

"Ich hoffe, dass möglichst viele Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Landwirtschaftsbetriebe und Jagdpächter eine solche Vereinbarung abschließen. Denn eine effektive Verringerung der Wildschäden und die Eindämmung der Seuchengefahr gelingen nur, wenn die im jeweiligen Territorium Verantwortlichen partnerschaftlich zusammenarbeiten", so Minister Backhaus. (PD)
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