15.08.2014 | 16:37:00 | ID: 18427 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Jahresprogramm 2015 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum landesweit ausgeschrieben

Stuttgart (agrar-PR) - Förderanträge können bis 24. Oktober gestellt werden.
"Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg zeichnet sich durch seine hohe Lebensqualität und eine starke Wirtschaftsleistung aus. Damit er als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig bleibt, betreibt die grün-rote Landesregierung mit dem neu ausgerichteten Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) eine aktive und vorausschauenden Strukturpolitik, die an den aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet ist. Städte und Gemeinden können bis zum 24. Oktober ihre Förderanträge für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm 2015 bei den Landratsämtern oder Regierungspräsidien einreichen", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2015 am Freitag (15. August) in Stuttgart.

Mit dem neu ausgerichteten ELR sollen Kommunen im Ländlichen Raum bei der Bewältigung des demografischen Wandels sowie der ökologischen und sozialen Modernisierung unterstützt werden. "Dank der Neuausrichtung des ELR haben Gemeinden und Städte künftig mehr Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und können so die gesamte Bandbreite der gemeindlichen Entwicklung in den Blick nehmen", so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

Was ist neu im ELR?

•Schwerpunktgemeinden
Schwerpunktpunktgemeinden verfügen über eine umfassende Entwicklungskonzeption, die Maßnahmen zum Umgang mit der demografischen Entwicklung, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zum Schutz von Natur und Landschaft enthält. Sobald eine Gemeinde als Schwerpunktgemeinde anerkannt ist, erhält sie einen Fördervorrang und profitiert bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Sollte bereits im Vorfeld zur Antragstellung für das Programmjahr 2015 die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde angestrebt werden, so ist dies dem zuständigen Regierungspräsidium mitzuteilen. Die Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde können bis 29. August 2014 über die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde dem Regierungspräsidium vorgelegt werden.

•Interkommunale Zusammenarbeit
Aufnahmeanträge können nicht nur wie bisher für Teilorte, sondern für ganze Gemeinden oder interkommunale Projekte gestellt werden. So trägt das neu ausgerichtete ELR dazu bei, die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen zu erweitern.

•Erweiterung der Fördermöglichkeit
Mit dem neuen ELR werden Infrastrukturen im Ländlichen Raum gestärkt, indem neue kreative Lösungen insbesondere für kleine Gemeinden gefördert werden. So kann beispielsweise die Zusammenlegung von Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden gefördert werden, sofern dafür ein vorhandenes Gebäude genutzt wird.

•Gemeinwohl
Die Höhe der Förderung orientiert sich künftig verstärkt am Gemeinwohlaspekt des Projekts.

•Priorität Innenentwicklung
Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch konzentriert sich die ELR-Förderung noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung. Ziel ist, vorhandene Potenziale im Ortskern zu nutzen und Leerständen in den Ortskernen vorzubeugen. So werden Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnungen im Vergleich zu Modernisierung oder dem Neubau von Wohnungen bevorzugt gefördert.

•Bürgerbeteiligung
Damit Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Innenentwicklung einbezogen werden können, unterstützt das neue ELR die Bürgerbeteiligung durch Moderation im Planungs- und Umsetzungsprozess.

Verfahren

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2015 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Anfang August im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Städte und Gemeinden können Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm bis 24. Oktober 2014 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen. Die Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde können bis 29. August 2014 über die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde dem Regierungspräsidium vorgelegt werden.

Die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2015, die neu gefasste ELR-Richtlinie sowie weitere Informationen sind abrufbar unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ELR
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.