01.08.2018 | 17:15:00 | ID: 25689 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Julia Klöckner: „Europäische Kommission muss jetzt unbürokratisch helfen“

Bundeslandwirtschaftsministerin fordert EU-Kommissar Hogan wegen der anhaltenden Trockenheit auf, Maßnahmen gegen Futtermittelknappheit zu ergreifen
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner hat EU-Kommissar Phil Hogan in einem Brief aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um die drohende Futtermittelknappheit aufgrund der Dürre zu lindern. Klöckner und Hogan hatten bereits auf dem G20-Treffen einen intensiven Austausch zu dem Thema.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärt:

„Deutschland ist in diesem Jahr von einer außergewöhnlichen Sommertrockenheit betroffen. In vielen tierhaltenden Betrieben wird in den kommenden Wochen das Futter knapp. Für Viehhalter kann das schnell zu einer Existenzfrage werden. Es geht dabei auch um das Wohl der Tiere. Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, dass die Tiere versorgt werden können. Da setzen wir auf nationaler Ebene an. Gleichzeitig habe ich Phil Hogan gebeten, dass er im Rahmen des EU-Rechts alle Möglichkeiten schafft, die Vorschriften zum Nutzen des Aufwuchses von Flächen mit Zwischenfrüchten und von bestimmten ökologischen Vorrangflächen weiter zu öffnen. Ziel ist, dass der Aufwuchs verfüttert werden kann. Wir stimmen gerade mit den Ressorts und den Ländern die Änderung der nationalen Durchführungsverordnungen ab. Damit können wir die Spielräume im EU-Recht für die derzeitige Situation nutzen.“ Am heutigen Mittwoch hat Landwirtschaftsministerin Klöckner dem Bundeskabinett über den aktuellen Sachstand berichtet.

Hintergrund: Im Bereich der Direktzahlungen stehen – im Rahmen des geltenden EU-Rechts – folgende zwei Maßnahmen zur Verfügung, die einen Beitrag zur Behebung einer drohenden Futtermittelknappheit leisten können:

Verfütterung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) des Typs brachliegendes Ackerland und streifenförmigen Elementen Eine Futternutzung des Aufwuchses von brachliegenden ÖVF-Flächen ab dem Juli kann von den Ländern in Gebieten, in denen außergewöhnliche Umstände vorliegen, im Rahmen der derzeitigen nationalen Regelung bereits zugelassen werden. Die Länder nutzen – soweit betroffen – diese Möglichkeit bereits.

Verfütterung des Aufwuchses von Flächen mit Zwischenfruchtanbau
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